Steuerangaben bei ausländischen Zinserträgen

  • Guten Morgen Forum,


    ich habe diesen Thread schon im Steuerforum veröffentlicht, aber leider hat sich niemand gemeldet. Vielleicht ist meine Frage in diesem Forum besser aufgehoben.


    Bei mir ist eine Lebensversicherung ausbezahlt worden. Das Betrag habe ich als Festgeld bzw.Tagesgeld bei französischen und schwedischen Banken
    (Weltsparen) angelegt. Mir ist schon klar, dass die Abgeltungssteuer auch bei ausländischen Zinserträgen gilt. Aber auch bei einem Anlagebetrag von
    100 000 Euro als Fest bzw. Tagesgeld komme ich mit meinem Freibetrag als Verheirateter nicht über die 1602 Euro. Da ist also schon noch Luft nach oben.


    Muss ich diese 1000 Euro Zinserträge auf jeden Fall in der Einkommen-Steuererklärung angeben, obwohl ich noch deutlich unter der Freibetragsgrenze liege oder erst wenn ich über die 1602 Euro komme?



    liebe Grüße

  • Ich denke ja.


    Meinem Verständnis nach kann man den Sparerpauschbetrag nur auf zwei Weisen nutzen:
    1) Indem man einen Freistellungsauftrag bei seiner deutschen Bank einreicht, oder
    2) Indem man den Sparerpauschbetrag via Steuererklärung vom Finanzamt gewährt bekommt.
    Natürlich geht auch beides kombiniert.


    Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass man sich den Sparerpauschbetrag "selbst" erteilen darf.


    Aber ich würde einfach in der Anlage KAP in Zeile 15 die ausländischen Erträge und in Zeile 13 den ggf. bereits anderweitig verbrauchten Sparerpauschbetrag eintragen. Und fertig wäre die Sache.



    S.15
    In welchen Fällen ist die Anlage KAP ganz oder zumindest teilweise weiterhin auszufüllen?


    Haben Kapitalerträge noch nicht dem Steuerabzug unterlegen, sind sie in der Veranlagung anzugeben (Pflichtveranlagung).
    Dies ist insbesondere bei den über ausländische Konten bzw. Depots realisierten Kapitalerträgen der Fall.


    Btw, hier wird es am 27.02.2017 ebenso gesehen:
    https://tagesgeld.info/ratgeber/kapitalertraege-versteuern/