überraschende Ansicht des Finanzamts Landshut

  • Hallo, bisher war für mich klar, daß die Kosten eines Zweitstudiums Werbungskosten sind und bei späterem Verdienst infolge Berufstätigkeit das zu versteuernde Einkommen mindern. Jetzt teilt aber das Finanzamt Landshut, Sachbearbeiterin Frau Buchner, mit:
    " Entsprechend der BFH-Entscheidung vom 03.09.2015 (AZ VI 9/15) sind mehraktige Ausbildungsmaßnahmen dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann. ...ist auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren...wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich - hier BWL Bachelor Uni .. und im Anschluss Masterstudium Uni..) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden."
    Das FA Landshut will die Kosten des Zweitstudiums also nur als Sonderausgaben anerkennen, was steuerlich nichts bringt.


    Laut Haufe soll der BFH aber entschieden haben, daß diese kindergeldfreundliche Entscheidung gerade nicht umgekehrt für die Frage Werbungskosten bzw. Sonderausgaben bei Zweitstudium anzuwenden sei.


    Hat irgendjemand von irgendeinem Finanzamt einen ebensolchen Bescheid bekommen, wie ist dann reagiert worden?