Versteuerung von Veräusserungsgewinnen geschlossener Fonds

  • Guten Tag,
    heute habe ich zum ersten Mal darüber nachgedacht, dass ja möglicherweise nicht nur jährlicher Gewinne geschlossener Immobilienfonds unter "Vermietung und Verpachtung" versteuert werden sollen, sondern auch ein eventueller Veräusserungsgewinn am Ende nach Verkauf.
    Oder?
    Wird nach 10 Jahren/ plus verkauft ,fällt die Spekulationssteuer weg, richtig?
    Aber ist der Gewinn nicht trotzdem Einkommen im bestreffenden Jahr?
    Ich habe ehrlich keine Ahnung, an was dabei gedacht werden muss.
    Ich mache keine Einkommensstuererklärung, habe eine NV- Bescheinigung und dort die Ausschüttungen angegeben, wahrscheinlich müsste ich nur das steuerliche Ergebnis angeben, das geringer ist, aber das ist egal, weil die Grenze nach oben sowieso nicht gerissen wird.
    Was aber aber muss ich in einem Jahr x machen, in dem die Immobilie verkauft wird, und auf einen Schlag Beispielsumme 10.000 Euro Gewinn überwiesen werden?
    Kann mir hier jemand helfen, mich darauf vorzubereiten?
    Grüße, Zahira

  • Hallo @zahira,

    willkommen im Forum. In der NV-Bescheinigung steht :

    "Diese NV-Bescheinigung ist dem Finanzamt nach § 44a Abs.2 EStG zurückzugeben, wenn Sie erkennen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung weggefallen sind."

    Dann müsste eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.

    Sinnvoll sehe ich, die Einkünfte nur insoweit zu realisieren, dass die NV- Bescheinigung nicht zurückgegeben werden muß.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse!

    Sinnvoll sehe ich, die Einkünfte nur insoweit zu realisieren, dass die NV- Bescheinigung nicht zurückgegeben werden muß.

    Was muss ich mir darunter vorstellen in Bezug auf meine Frage?
    Soll das "nicht realisieren bedeuten, auf den Gewinn zu verzichten? Muss ich falsch verstehen, denn selbst wenn ich die NV-Bescheinigung nicht mehr hätte und im Veräusserungsjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, wird doch , wie bisher alles bis zum Grundfreibetrag nicht versteuert, nur auf den zusätzlichen Gewinn fielen Steuern an (??) , bzw auf alles, was über den Grundfreibetrag hinaus geht. Ich könnte doch schlimmstenfalls einen Teil des Gewinns dann versteuern müssen?
    Solange ich nur Ausschüttungen habe gibt es ja keine Probleme mit der NV-Bescheinigung, weil sie mitsamt aller anderen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten.
    Meine Frage ist ja die, ist denn der- spekulationssteuerfreie, weil nach mehr als 10 Jahren- Veräusserungsgewinn dennoch im Rahmen der Einkommenssteuer von Belang im Jahr der Veräusserung??
    (Nebenfrage, um zu verstehen- wenn ich mein Haus nach 20 darin gewohnten Jahren mit Gewinn verkaufe, wäre dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig??)
    Gruß,
    Zahira

  • Danke Dir!
    Das habe ich schon getan, die halten sich sehr zurück mit solchen Auskünften.
    Ich überlege, das gar nicht an den großen Nagel zu hängen, weil ja überall steht, dass nach mehr als 10 Jahren die Sache steuerfrei sei und ich davon ausgehen kann, dass es dann wohl das FA nicht interessiert..


    Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir sagen kann, ob mit der Spekulationssteuerfreiheit die Kirsche gegessen ist, oder ich dennoch an Einkommensteuer denken sollte.


    Gruß, Zahira

  • Hallo @zahira


    Willkommen im Forum. Ich besitze einen offenen Immofonds, dein geschlossener verhält sich etwas anders. Gelesen habe ich diesen Artikel.


    Zunächst mal kannst du davon ausgehen, dass sämtliche in Deutschland mit Kapitalanlagen erzielten Gewinne direkt an dein Finanzamt gemeldet werden. "Aus Versehen " kannst du also keine Steuern hinterziehen.


    Mit meinem Laienverständnis sehe ich es so:
    Wenn du deinen Fonds 10 Jahre hältst sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Dann brauchst du Gewinne daraus auch nicht in eine Steuererklärung einzutragen. Deine NV wird davon nicht berührt. Ist aber nur mein Laienverständnis.

  • Meine Frage ist ja die, ist denn der- spekulationssteuerfreie, weil nach mehr als 10 Jahren- Veräusserungsgewinn dennoch im Rahmen der Einkommenssteuer von Belang im Jahr der Veräusserung??
    (Nebenfrage, um zu verstehen- wenn ich mein Haus nach 20 darin gewohnten Jahren mit Gewinn verkaufe, wäre dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig??)

    Es gibt keine "Spekulationssteuer", die neben oder zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Wenn Immobilien fremdvermietet werden, sind Gewinne aus der Veräußerung innerhalb von 10 Jahren zwischen Ankauf und Veräußerung als "sonstige Einkünfte" gem. § 22 i.V.m. § 23 Abs. 1 EStG zu versteuern.


    Diese Besteuerung wird landläufig als "Spekulationssteuer" bezeichnet. Es handelt sich aber schlicht um Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte.


    Deshalb wird @zahira den Gewinn aus der Auflösung des Immobilienfonds NICHT versteuern müssen.


    Zu der Nebenfrage ist zu sagen, dass eine Immobilie, die selbst für Wohnzwecke genutzt wird, von der Regelung des § 23 Abs. 1 EStG ausdrücklich ausgenommen ist. D.h. bei selbstgenutzten Wohnungen/Häusern ist eine steuerfreie Veräußerung auch möglich, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.

  • Dann passiert also genau gar nichts und die NV-Bescheinigung wird davon auch nicht tangiert, richtig?


    Ja, und die Nebenfrage hätte ich mir wirklich selber beantworten können müssen. Sie entstand in einem Moment der Unsicherheit, als ich jetzt über den Fonds nachdachte, und dann, ob die mir irgendwann einmal mächtig Ärger machen, weil ich den Verkauf meines Hauses damals nirgendwo gemeldet habe. Quatsch das ist :) .


    Schönen Dank für die Auskünfte!
    Gruß,
    Zahira

  • Vielen Dank, Chris2702,
    auch Dir für das Willkommen.
    Dein Laienverständnis geht in dieselbe Richtung, wie mein Laienverständnis.Ich bin aber immer arg unsicher, wenn ich eine Erfahrung noch nicht gemacht habe, dass ich etwas falsch verstanden habe könnte.
    Viele Grüße,
    Zahira