Leitungswasserschäden - was ist versichert?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage: zufälligerweise Weise haben wir zwei Leitungswasserschäden gleichzeitig.
    Erstens ist der Flexschlauch unter dem Waschbecnken gerissen und zweitens leckt das Rohr vom Spülkasten zur
    Toilette. Die Versicherun (Signal Iduna Premium) sagt nun, das seien keine Wasserrohre, sondern Armaturen und die werden nicht
    bezahlt ist das so? Ich habe bei Stiftung Warentest ein Urteil mit dem AZ 4 U 67/17 gelesen, da wird das anders gesehen. Kann
    mir in der Frage jemand weiterhelfen? DANKE!


    ,

  • Hallo nandi1963,


    erst einmal zur Eingrenzung des Sachverhalts. Ich unterstelle, Sie haben durch die beiden Lecks keine weiteren Schäden, z.B. an Decken oder Wänden des Hauses erlitten, sondern es geht Ihnen „nur“ um die Reparaturkosten für Flexschlauch und Spülkastenrohr. Falls nicht, bitte noch einmal präzisieren.


    Auf die Schnelle konnte ich die Versicherungsbedingungen der Signal- Iduna im Netz nicht finden. Die Erläuterungen erfolgen deshalb an Hand der Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/bl…r-neuwert-plus---data.pdf.


    Dort steht:


    „Versichert sind innerhalb von Gebäuden:


    A 4.3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren


    A 4.3.1.1 derWasserversorgung(Zu-oderAbleitungen)oderdendamitverbundenen Schläuchen;…


    Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 4.3.1 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.


    A 4.3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen


    A 4.3.2.1 Badeeinrichtungen,Waschbecken,Spülklosetts,Armaturen(z. B.Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;…“


    Offensichtlich ist die Signal- Iduna der Meinung, das Rohr vom Spülkasten zum Toilettenbecken gehört mit zum Begriff „Spülklosett“ und ist demnach nur bei einem frostbedingten Bruch versichert, den Sie vermutlich nicht vorgetragen haben. Über diese Auslegung kann man natürlich streiten, aber mein Gefühl (nicht recherchiert) sagt mir, Sie haben wenige Chancen. Falls in Ihren Versicherungsbedingungen etwas anders steht, muss der Sachverhalt neu bewertet werden.


    Im von Ihnen zitierten Urteil ging es um die Erstattungspflicht für die durch den Wasseraustritt entstanden Schäden an der Ständerwand, was ein vollkommen anderer Sachverhalt ist, s.o.


    Gruß Pumphut

  • Also für mich wäre ein Bruchschaden am Rohr der Wasserversorgung und einem damit verbundenen Schlauch zumindest eine Beschreibung für den Bruchschaden vom Flexschlauch unterm Waschbecken. Der Schlauch ist ja auch tatsächlich gerissen und nicht nur undicht. Andererseits zählen Siphons zur Armatur (http://www.intersam.de/rohrbruch.html). Dann wird ein Flexschlauch statt eines Siphons vllt auch dazu gehören?


    Das Rohr vom Spülkasten zur Toilette ist für mich ein Rohr durch das Leitungswasser fließt, also eine Zuleitung der Wasserversorgung. Allerdings scheint es nicht gebrochen zu sein, sondern zu lecken. Undichte Rohre und brüchige Dichtungen sind soweit ich weiß auf jeden Fall nicht versichert.


    Daher wäre meine Einschätzung: Schlauch unterm WB unsicher, Toilettenrohr nein.


    Sinn das weiter zu verfolgen hätts denk ich eh nur, wenn ein ziemlich großer Schaden entstanden ist. Sonst riskiert man den Versicherungsschutz für nen Schlauch und ne Dichtung für 100€? Das würd ich mir sowieso immer 10mal überlegen, ob ich das überhaupt der Versicherung melde, wenn nur bissl Wasser ausgetreten ist.

  • Hallo Bonnie29,


    derzeit stochern wir natürlich im Nebel, sowohl was die konkreten Schäden als auch die Versicherungsbedingungen betreffen. Falls unsere Vermutungen zum Schadenumfang und Versicherungsbedingungen stimmen, haben Sie grundsätzlich mit Ihren Ausführungen recht.


    Es gibt heute billige Syphons mit einem Flexschlauch. Wenn die Siganal- Iduna den Schaden als versicherten Rohrbruch ansieht, handelt sie zumindest großzügig.


    Bei einer Schadenhöhe im unteren dreistelligen Bereich die Wohngebäudeversicherung zu ja belästigen, ist unklug. Der Versicherungsnehmer sollte sich nach erfolgter Regulierung nicht über eine Schadenfallkündigung wundern.


    Gruß Pumphut

  • Danke für eure Antworten. Der Schaden durch den Flexschlauch ist natürlich immens. Wasser vom 1. Stock Dur h die Fehlboden bis in den Keller. Alles in unserem Einfamilienhaus. Die Kosten für die Reparatur der zwei beschädigten Sachen sind nicht so hoch. Ich hatte nur noch nie wegen so was mit der Versicherung zu tun und war zuerst irritiert, dass das bei einer Premium Gebäudeversicherung nicht dabei sein soll. Außerdem fühle ich mich im Moment etwas zerrieben zwischen Versicherung, DEKRA Sachverständiger und Trocknungsfirma. Also Versicherung erlaubte keine Nottrocknung durch Notdienst am Sonntag 7.7., dem Schadenstag. Dann würde die Nottrocknung 11 Tage später aufgestellt. Die Sachverständige kam erst am Freitag nach dem Schaden um 18.30 Uhr nichts mehr zu machen das ganze Wochenende. Sie wollte die richtige Trocknung erst freigeben nachdem ein neues Feuchtemessprotokoll angefertigt wurde. Die richtige Trocknung läuft seit heute, 13 Tage nach Rohrbruch. Dinge aus dem Keller hochgetragen, getrocknet und gelagert (im Wohnzimmer, wir haben keinen Tisch und keine Stühle mehr) hat meine Familie. Es steht noch jede Menge Zeug im Keller, die Firma die das räumen soll war zwar da, hat bisher weder ein Angebot über die Trocknungsfirma abgegeben, geschweige denn einen Termin ausgemacht. Die überschwemmt gewesenen PVC Böden liegen noch immer im Keller usw.
    Für einen Versicherungslaien mit keinerlei Erfahrung wie mich ist das alles schwer zu verstehen, zumal ich gedacht habe besonders gut versichert zu sein. VG

  • Hallo nandi1963,


    also wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist Ihr größter Schaden der Nässeschaden durch das ausgetretene Leitungswasser und im Grunde bezahlt diesen die Versicherung auch. Die Bezahlung der „gebrochenen“ Teile ist nur ein Randaspekt. Die Abwicklung eines größeren Schadens ist natürlich für einen erstmalig betroffenen Versicherungsnehmer eine Herausforderung, kann ich gut nachvollziehen. Trotzdem ich vom Fach bin, war die Abwicklung eines eigenen größeren Schadens nicht einfach. Deshalb auch für die Mitleser ein paar allgemeine Ratschläge:


    • Sofort die Versicherung informieren und nach Weisungen fragen, möglichst in Textform.
    • Bis die Weisungen eintreffen, hat man aber das Recht und die Pflicht(!), alle Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die man auch ohne Bestehen einer Versicherung ergriffen hätte, um den Schaden gering zu halten. Das bedeutet allerdings auch, wenn man Firmen beauftragt, muss man die Rechnung erst einmal selbst bezahlen. (Insofern kann ich nicht nachvollziehen, dass die Versicherung eine Nottrocknung nicht erlaubt haben sollte?)
    • Falls in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich drin steht, dass die Sanierungsfirmen die Versicherung aussucht, haben die Versicherungsnehmer die Wahl der Sanierungsfirmen. Dann müssen die Versicherungsnehmer natürlich aber auch erst einmal deren Rechnungen begleichen und sich ggf. mit der Versicherung über einzelne Positionen streiten. Es ist natürlich bequemer, die Auswahl der Versicherung zu überlassen und die Sanierungsfirma rechnet direkt ab. Hat aber ggf. auch Nachteile, s. der Bericht von nandi1963.
    • Falls der Versicherer die Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, muss man das akzeptieren. Das Schadenbild darf vor der Besichtigung nicht so verändert werden, dass eine Begutachtung nicht mehr möglich ist. Bis das Gutachten vorliegt, gilt allerdings 2.
    • Verbindlicher Ansprechpartner ist immer der Sachbearbeiter der Versicherung. Wenn der Gutachter und Sanierungsfirmen beauftragt und die machen ihren Job nicht oder nicht rechtzeitig, immer an den Sachbearbeiter wenden.
    • Prüfen Sie auch immer, ob der Verbleib im geschädigten Haus noch zumutbar ist. Die meisten Premiumtarife beinhalten auch die Übernahme der Kosten für einen Hotelaufenthalt. Schon die Androhung kann beschleunigend wirken.


    Ich wünsche Ihnen Kraft.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort,
    es war tatsächlich so, dass die Versicherungsvertreterin, mit der ich zweimal am Schadenstag telefoniert habe, gesagt hat ich soll auf keinen Fall zulassen, dass der Notdienst mit der Trocknung beginnt das sei viel zu teuer und nur Panikmache. Wer hat denn in so einem Fall seine Versicherungsbedinungen parat und weiß genau was da drin steht. Zur Lagerung der Sachen aus den überschwemmten Räumen würde mir gesagt, das müsse auf unserem Grund passieren, also bleibt nur Wohnzimmer. Erst lief auch alles gut an, ein Mitarbeiter der Trocknungsfirma von der Versicherung war da und ich habe noch vertrauensvoll den Auftrag und die Abtretunserklärung unterschrieben. Auch um keine Schwierigkeiten mit der Versicherung zu bekommen . Erst dann ging nix mehr weiter. Die Sachbearbeiterin bei der Versicherung habe ich auch angerufen und wurde zurück an die Sachverständige der DEKRA verwiesen, die sei nun meine Ansprechpartnerin in allen Fragen.Ich Frage mich was hätte ich jetzt weniger an Leistung wenn ich keine Premium Versicherung hätte. Vg

  • Lena Fischer

    Hat den Titel des Themas von „Leitungswasserschäden was ist versichert“ zu „Leitungswasserschäden - was ist versichert?“ geändert.