Grundfragen ETFs

  • Hallo zusammen,


    ich lese seit einiger Zeit die Finanztip-Artikel und die Forumsbeiträge still mit und habe nun selber ein paar Fragen, die ich gerne loswerden möchte:


    In letzter Zeit habe ich mich mich etwas genauer mit ETF's auseinander gesetzt, vieles dazu gelesen und auch die Videos hier von Finanztip geschaut, jetzt habe ich allerdings doch noch die ein oder andere Frage auf meiner Liste.



    • Der Tipp mit dem steueroptimierten Ausschütter ergibt für mich erstmal Sinn, da ich andernfalls ein Großteil meines Pauschbetrags würde liegen lassen. Ich würde hierfür gerne bei der DKB alles bündeln, diese bietet aber meines Wissens nach keine automatische Wiederanlage der Dividende an.

      • Im Video wird erklärt, dass Kursgewinne auf Dividenden nicht zu versteuern sind. Das gilt auch für manuell wiederangelegte, richtig?
    • Wenn die Depotbank Insolvenz anmelden muss, dann gelten ETFs als Sondervermögen und sind somit (weitgehend?) geschützt. Was passiert allerdings, wenn der ETF-Anbieter (HSBC, Black Rock, etc.) selbst insolvent wird?
    • Verkauf mit Verlust: Bei thesaurierenden ETFs werden die Vorabpauschalen als Verlust vorgetragen. Bei ausschüttenden gehe ich davon aus, dass es bei der Vorabpauschale ähnlich gehandhabt wird, richtig? Bereits gezahlte Steuer auf Dividenden sind aber weg, auch wenn man mit Verlust verkauft, richtig?



    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung!


    Viele Grüße
    Patrick

  • Hallo @neik, willkommen in der Community!


    Ich habe die Fragen nicht komplett verstanden, versuche mich an einer Antwort. Wenn diese nicht zufriedenstellend ist gerne weiter fragen.


    Im Video wird erklärt, dass Kursgewinne auf Dividenden nicht zu versteuern sind. Das gilt auch für manuell wiederangelegte, richtig?

    Nein, das ist der Vorteil des Thesaurierers, da hier die Steuern bei der Wiederanlage nicht gezahlt werden sondern erst am Ende. Das ist der Grund warum die Vorabpauschale eingeführt wurde um so etwas ähnliches wie die Besteuerung der Ausschüttung vorzunehmen.

    Wenn die Depotbank Insolvenz anmelden muss, dann gelten ETFs als Sondervermögen und sind somit (weitgehend?) geschützt. Was passiert allerdings, wenn der ETF-Anbieter (HSBC, Black Rock, etc.) selbst insolvent wird?

    Gleiche Aussage. Die Wertpapiere liegen bei einer anderen Depotbank. Im Zweifelsfall ins Factsheet bzw, KIID schauen. Beim ETF110 von Comstage ist z.B. die BNP Verwahrstelle.

    Verkauf mit Verlust: Bei thesaurierenden ETFs werden die Vorabpauschalen als Verlust vorgetragen. Bei ausschüttenden gehe ich davon aus, dass es bei der Vorabpauschale ähnlich gehandhabt wird, richtig? Bereits gezahlte Steuer auf Dividenden sind aber weg, auch wenn man mit Verlust verkauft, richtig?

    Das stimmt so nicht. Die Vorabpauschale ist kein Verlust sondern ein vorgezogener Gewinn, der vom Gesamtgewinn bei Verkauf abgezogen wird. Ein Verlust bei Verkauf wird entweder mit anderen Gewinnen verrechnet oder - wenn keine Gewinne da sind - vorgetragen.


    Bei Ausschüttern gibt es keine Vorabpauschale sofern die Ausschüttung mindestens so hoch war wie die Vorabpauschale. Die Dividende = Ausschüttung wird bei Zufluss versteuert. Wenn dann der Fonds mit Verlust verkauft wird gilt das gleiche wie im vorigen Absatz.

  • Noch mal für mein Verständnis: Es macht also am meisten Sinn etwa 20k in einen ausschüttenden ETF zu stecken, um Sparerpauschbetrag auszuschöpfen und die Ausschüttung dann jedoch in einen thesaurierenden ETF zu investieren, weil bei Reinvestition in den ausschüttenden ETF die Ausschüttung wachsen würde und man letztlich Steuern zahlen müsste, da der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wäre.


    Ist das so korrekt? Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich.

  • Wenn man die Optimerung auf die Spitze treiben möchte bitte mal selbst rechnen:


    Die Vorabpauschale wird über 70% des Basiszinses berechnet, dieser liegt für 2019 bei 0,52%, Damit liegt die Vorabpauschale bei knapp 4 Promille / 0,4%. Dagegen liegt die Ausschüttung bei einem MSCI World bei ca. 2%. Beide Werte sind jeweils um die Teilfreistellung zu kürzen.


    Das Maximum an Nutzung des Pauschbetrags erzielt man also dann, wenn die 2% dem Pauschbetrag entsprechen, das wäre bei ca. 40T€, Die Empfehlung der 20T€ unterstellt einen Wertzuwachs über die Jahre sowie die Möglichkeit dass der Basizins künftig mal höher sein könnte. (Ohne TFS, mit TFS dann rund 40% höher)


    Je nach persönlichen Verhältnissen sorgt die 20T€-Empfehlung mMn nicht für die heute optimale Nutzung des Pauschbetrags sondern ist auf dauerhafte Anwendbarkeit ausgerichtet Deswegen selbst rechnen unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse und weiterer Kapitalerträge.