Hallo Community,
ich überlege gerade meine bestehende Verkehrs-RS durch eine weitreichendere RS zu ersetzen.
Dabei treiben mich zwei Fragen um:
hier bei FT ist die Rede von "Verzicht der Einrede der Vorvertraglichkeit", teilweise mit Wartezeiten von 5 Jahren.
Bei test.de und auch bei den bekannten Vergleichsportalen wird von einer "kundenfreundlichen Einjahresregel" gesprochen.
Wenn ich die Erklärungen durchlese frage ich mich, ob das nicht dasselbe meint, nur mit anderen Wartezeiten?
Weiß hier jemand Näheres darüber?
Außerdem bin ich am Überlegen, wie sinnvoll es ist, die RS bei seinem Haus- und Hofversicherer abzuschließen.
Einerseits steigt das Interesse einer Gesellschaft, mich zufrieden zu stellen mit dem Umsatz, den ich mache.
Andererseits kann es ja durchaus vorkommen, dass ich mal eine Auseinandersetzung mit meiner Versicherung habe.
In dem Fall sinken sicherlich die Chancen zur Übernahme des Prozesskostenrisikos.
Was denkt ihr darüber?
Viele Grüße
Klappmeter