Rechtsschutzversicherung

  • Hallo Community,


    ich überlege gerade meine bestehende Verkehrs-RS durch eine weitreichendere RS zu ersetzen.
    Dabei treiben mich zwei Fragen um:


    hier bei FT ist die Rede von "Verzicht der Einrede der Vorvertraglichkeit", teilweise mit Wartezeiten von 5 Jahren.
    Bei test.de und auch bei den bekannten Vergleichsportalen wird von einer "kundenfreundlichen Einjahresregel" gesprochen.
    Wenn ich die Erklärungen durchlese frage ich mich, ob das nicht dasselbe meint, nur mit anderen Wartezeiten?
    Weiß hier jemand Näheres darüber?


    Außerdem bin ich am Überlegen, wie sinnvoll es ist, die RS bei seinem Haus- und Hofversicherer abzuschließen.
    Einerseits steigt das Interesse einer Gesellschaft, mich zufrieden zu stellen mit dem Umsatz, den ich mache.
    Andererseits kann es ja durchaus vorkommen, dass ich mal eine Auseinandersetzung mit meiner Versicherung habe.
    In dem Fall sinken sicherlich die Chancen zur Übernahme des Prozesskostenrisikos.
    Was denkt ihr darüber?


    Viele Grüße
    Klappmeter

  • Ich bin nicht sicher, wie mehrjährige Schadenfreiheit bei einer Verkehrs-RS gehandhabt wird, wenn du Privat-RS, Berufs-RS, Miet-RS, Vermieter-RS hinzu nimmst. Die Schadenfreiheitsjahre der Verkehrs-RS werden vermutlich nicht zu einer Anrechnung auf die anderen Versicherungsmodule führen. Das solltest du in jedem Fall vorher klären.


    Ansonsten würde ich bei RS immer einen von anderen Versicherungen unabhängigen Versicherer wählen. Man weiß ja nie.....


  • Ansonsten würde ich bei RS immer einen von anderen Versicherungen unabhängigen Versicherer wählen. Man weiß ja nie.....

    Da gebe ich Dir vollkommen Recht.
    Ich hatte eine Verkehrsrechtschutz bei der HUK.
    Wie es der Teufel will, fährt ein Motorradfahrer meiner Frau in die neue Karre.
    Auto bei der HUK versichert inkl. Vollkasko, RS bei der HUK, Motorradfahrer auch bei der HUK.


    Und weil der Motorradfahrer verletzt war, kam dann noch eine Ermittlung wegen Körperverletzung dazu.


    Der Unfall war zwar unverschuldet, weil der Motorradfahrer dem abbiegenden Auto in die Breitseite gefahren ist, er musste ja auch die dahinterstehen Autos überholen, aber das war vor Gericht egal.


    Jedenfalls hat die HUK, gegen die HUK und noch mal gegen die HUK geklagt.
    Am Ende hat man mir als notorischen Schadenmacher gekündigt.


    Ich habe dann alle Verträge dort gekündigt und festgestellt, wie viele gute und günstige Versicherungen im Internet existieren, wenn man alles auf Deutschland verteilt.