Werbungskosten mindern um das Bafög

  • Hallo,
    ich recherchiere gerade hinsichtlich der Minderung von vorweggenommenen Werbungskosten durch den nicht zurückzuzahlenden Bafög-Zuschuss.


    Es gibt anscheinend zwei Auffassungen:
    Ein Student erhält Bafög (Zuschuss und Darlehen), der Zuschuss muss von den Werbungskosten abgezogen werden.


    Ein Student erhält Bafög und zieht den Zuschuss nicht ab, da steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG.


    Wenn ich ihn allerdings abziehe, steht in meiner Steuererklärung "Einkünfte steuerpflichtig".


    Meiner Ansicht nach, sind das Studenten- oder Schüler-Bafög Kosten der Lebensführung.


    Anders hingegen das Meister-Bafög. Dies gilt als Zuschuss für die Weiterbildung und wird von den Werbungskosten abgezogen (natürlich nur der Zuschuss ohne Darlehen).


    Kann mir hier jemand fachlich weiterhelfen. Mit Angabe von Quellen.
    Das wäre ganz super.


    vielen Dank. :)