Hallo Zusammen,
da ich mich mit dem Thema "Kündigungsfrist" schwer tue,
ich möchte verständlicherweise nichts verkehrt machen,
habe ich folgende Rückfrage an die Community.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus:
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die gemäß § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen gelten auch für die Kündigung durch den Angestellten.
Nun zu meinen Fragen.
- Ich arbeite jetzt seit knapp 10 Monaten bei meinem Arbeitgeber.
Somit hat der § 622 Abs. 2 BGB für mich doch keine Bedeutung,
da diese Kündigungsfristen erst bei einer Betriebszugehörigkeit ab 2 Jahre gelten oder? - Wenn ich meinem Arbeitgeber meine Kündigung am 31.07.2019 überreichen würden,
wäre mein letzter Arbeitstag der 31.10.2019 oder ? - Wenn wir theoretisch davon ausgehen, dass ich schon 2 Jahre für meinen Arbeitgeber tätig wäre,
welche Kündigungsfrist würde dann gelten? Die 3 Monate aus meinem Vertrag oder nur ein Monat wie es im § 622 Abs. 2 BGB steht ?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
VG
MM_1984