Kündigungsfrist - Unklarheit

  • Hallo Zusammen,


    da ich mich mit dem Thema "Kündigungsfrist" schwer tue,
    ich möchte verständlicherweise nichts verkehrt machen,
    habe ich folgende Rückfrage an die Community.


    In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus:


    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die gemäß § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen gelten auch für die Kündigung durch den Angestellten.



    Nun zu meinen Fragen.


    • Ich arbeite jetzt seit knapp 10 Monaten bei meinem Arbeitgeber.
      Somit hat der § 622 Abs. 2 BGB für mich doch keine Bedeutung,
      da diese Kündigungsfristen erst bei einer Betriebszugehörigkeit ab 2 Jahre gelten oder?
    • Wenn ich meinem Arbeitgeber meine Kündigung am 31.07.2019 überreichen würden,
      wäre mein letzter Arbeitstag der 31.10.2019 oder ?
    • Wenn wir theoretisch davon ausgehen, dass ich schon 2 Jahre für meinen Arbeitgeber tätig wäre,
      welche Kündigungsfrist würde dann gelten? Die 3 Monate aus meinem Vertrag oder nur ein Monat wie es im § 622 Abs. 2 BGB steht ?


    Vielen Dank für eure Unterstützung!


    VG
    MM_1984