Hallo Community,
Im September 2016 hatte ich eine Firma XYZ.. mit einer Wohnungsauflösung/Deckenrenovierung beauftragt.
Sie arbeitete nicht gründlich und so musste ich noch 1.400 Euro wg. mangelhafter Renovierung an den Vermieter zahlen.
Jetzt, im Juli 2019 bekam ich die Rechnung über 1.600 Euro für die Wohnungsauflösung/Deckenrenovierung von der Firma XYZ..
Ist die Forderung der Fa. XYZ.. mir gegenüber schon verjährt, bzw. kann ich die vom Vermieter gestellte Rechnung von 1.400 Euro gegenrechnen
Einen schriftlichen Auftrag gab es auf Wunsch der Fa. XYZ.. übrigens nicht.