Hallo,
im Steuerbescheid für 2017 und 2018 sind mir zwei Vorläufigkeitsvermerke aufgefallen, die nach meinem Verständnis überflüssig sind:
- Die Festsetzung ist vorläufig hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung.
- Die Festsetzung ist vorläufig hinsichtlich des Abzugs hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
In beiden Steuererklärungen habe ich keine außergewöhnlichen Belastungen beantragt. Außerdem tauchen außergewöhnlichen Belastungen nirgends in den Steuerbescheiden auf. Wozu steht dort ein Vorläufigkeitsvermerk?
Zu Studium/Fortbildung: Meine Kosten tauchen im Bescheid unter den Werbungskosten als "Fortbildungskosten" auf, da es sich nicht (!) mehr um ein Erststudium handelt. Bei den Sonderausgaben sind dementsprechend keine (!) Ausbildungskosten aufgelistet. Das sieht m.M.n. richtig aus.
Aber wozu steht dann zum Studium noch ein Vorläufigkeitsvermerk? Hierzu habe ich im Internet (u.A. bei Finanztip) gefunden, dass das Finanzamt den Vorläufigkeitsvermerk abdruckt, wenn man in der Steuererklärung das Studium als Werbungskosten angibt, das Finanzamt sie aber nur als Sonderausgaben anerkennt. Aber bei mir hat das Finanzamt die Fortbildungskosten doch genau so anerkannt, wie ich es wollte.