Hallo, ist es rechtens, dass eine Bank für Gewährung einer Überziehung des Kontokorrent halbjährlich eine Provision von € 100,00 + Mwst. zusätzlich zum Überziehungszins verlangt??
MfG H.K.
Provision Sammelbuchung bei Überziehung Kontokorrent
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Was steht denn in den AGB der Bank? Bzw. was sind die Kontokonditionen? Für sich alleinstehend ist das schon arg viel...
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Hallo Franziska, nach Rücksprache mit der Prüfungsstelle der Sparkassen, werde ich versuchen die Kopie der Grundlage über die Berechnung zu bekommen. In der AGB der Sparkassen steht darüber absolut nichts.
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Das ist gut! Grundsätzlich ist es Aufgabe der Bank, Zahlungen seitens des Kunden zu begründen (dass das in der Realität wieder ganz anders aussieht, sei dahingestellt...). Durch die Einsicht in diese "Grundlage" hat man zumindest die Möglichkeit, selbst nachzuprüfen.
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Hallo Franziska, nach Anruf bei SPK wurde mir sehr widerwillig eine Kopie zugesagt. Melde mich wieder.
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Privat- oder Geschäftskonto?
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Hallo Henning, es war ein Geschäftskonto.
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Hallo Franziska, nach Anruf bei SPK wurde mir sehr widerwillig eine Kopie zugesagt. Melde mich wieder.
Hallo Franziska, gerade bekam ich einen Rüc kruf meines Kundenberaters von der SPK. "Warum und wofür brauchen Sie dieses Grundlage? Es gibt eine mündliche Absprache, die bindend ist. Ist das o.K. -
Mündliche Absprache? So etwas müsste doch grundsätzlich schriftlich festgehalten werden... *staun*
Wurde Ihnen denn schon eine Kopie geschickt? Oder verweigert sich die Bank gänzlich? Bei einer so hohen Summe würde ich mir überlegen, ob sich die Konsultation bei einem Anwalt nicht lohnen könnte. U. U. spart man damit mehr als mit der stillschweigenden Zahlung solcher Gebühren.
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Es gibt wirklich nichts schriftliches, somit kommt auch keine Kopie. Wäre es ratsam die Angelegenheit erst an den Ombudsmann zu geben?
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Ich würde mir die Absprache schriftlich geben lassen, denn so wissen Sie ja nicht wirklich Bescheid auf welcher Grundlage die Abbuchungen erfolgen.
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Man weigert sich mir etwas schriftlich zukommen zu lassen, da es keine schriftliche Vereinbarung gibt, also auch keine "Grundlage", Aussage Kundenberater.
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Kuriose Sache
Was halten Sie davon:
1. Gehen Sie nochmals auf Ihren Kundenberater zu und bitten ihn höflich um die Nennung der entsprechenden Punkte im Preis-/Leistungsverhältnis und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Sie erhalten diese, ist alles ok.
2a. Sie erhalten keine Auskunft, dann können Sie mit
3a. Einen Brief an den Vorstand mit Bitte um Auskunft senden oder
3b. ein Schreiben an den Ombudsmann senden und um Überprüfung bitten.
Fazit:
Sie sollten sich überlegen, ob und mit welchem Aufwand für Sie ein Kontowechsel möglich ist.
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Hallo Henning, in den AGB's steht darüber überhaupt nichts. Der Kundenberater ist nicht zugänglich. Ein Kontowechsel findet insoweit nicht statt, da das Konto zum 31.12. aufgelöst wird.
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Dann würde ich direkt mit 3b. weitermachen.
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Habe ich mir fast schon gedacht, und werde es auch so machen. Mein Gefühl: Mein Kundenberater hat sich ein "Eigentor" geschossen. Danke.
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Na dann Gratulation, dass das Konto zum Ende des Jahres ausläuft! Eine so hohe Summe möchte, glaube ich, keiner auf Dauer zahlen...
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Brief an den Ombudsmann ist unterwegs. Ergebnis teile ich mit. Bis dann.
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Hallo, habe Nachricht (im Anhang) vom Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes erhalten. Sind diese Aussagen wirklich korrekt oder wird hier, wie bei Rückforderungen allgemein, gemauert?
Gruß H.K.