Entgelt für gefahrene Kilometer

  • Hallo,
    ich bin nebenberuflich als Kleinunternehmer (Kurierfahrten bis 3,5t) tätig. In den Abrechnungen sind auch die Beträge für geleistete Kilometer angegeben. Sind diese Beträge als Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben?
    Thomas

  • Natürlich sind diese als Einnahmen anzugeben. Gleichzeitig können die gefahrenen Kilometer auch wieder als Kosten geltend gemacht werden über die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro km.