Werbungskosten Erststudium

  • Hallo zusammen,


    wie ich soeben gelesen habe, ist derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zum Thema Erststudium und Werbungskosten (und somit Verlustvortrag) anhänglich.


    Ich habe vom WS12/13 bis zum SS18 studiert und habe für alle Jahre außer 2012 und 2015. Die Steuererklärung habe ich damals eingereicht, weil ich nebenher gejobbt habe (bspw. Semesterferien) und somit Lohnsteuer zahlte.


    Frage: Kann ich trotz Steuerbescheid hier rückwirkend noch was drehen?
    Für die Jahre, für die kein Bescheid vorliegt, kann ich wohl problemlos noch einen Verlustvortrag bewirken bzw. das Finanzamt auf das laufende Verfahren verweisen, richtig?


    Bin für jeden Tipp dankbar!