Verständnisfrage Ehegattensplitting, Steuerklassenwahl 3/5, Angestellt + Selbstständig, ESt.

  • Hallo,


    ich habe Verständnisprobleme mit der Berechnung der Einkommensteuer und hoffe, dass jemand sein Wissen mit mir/uns teilen möchte.


    Ich bin Selbstständiger mit einem Jahresgewinn von ca. 10.000€
    Meine Frau ist Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von ca. 33.000€ (Steuerklasse 3)


    Wir haben uns im Juni entschlossen zu heiraten und sind die in die Steuerklassen 3/5 gegangen (was für Selbstständige ja nicht relevant ist).


    Soweit ich verstanden habe, würde bei einer Zusammenveranlagung mein Gewinn und ihr Einkommen zusammengelegt:
    +10.000€ Gewinn Selbstständigkeit Mann
    +33.000€ Gehalt Ehefrau
    - 1000€ Werbungskosten
    = 42.000€ Einkommen / 21.000€ zu versteuerndes Einkommen pro Person


    Könnt ihr mir sagen, wie ich daraus die insgesamt zuzahlende Einkommensteuer berechnen kann? Ist das so richtig, wie im Anhang angegeben? Das kann nicht stimmen …


    Tausend Dank für eure Hilfe!
    Marko

  • Auf einem Steuerbescheid steht noch viel mehr, u.a. Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), Spenden, Kirchensteuer usw.


    So einfach ist das nicht.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hast du 43000 in das Steuerprogramm eingegeben oder schon mal weiter gerechnet und 21000 als zve angegeben.


    Das Steuerprogramm braucht die 43000, den Rest rechnet es selbst.

  • Könnt ihr mir sagen, wie ich daraus die insgesamt zuzahlende Einkommensteuer berechnen kann? Ist das so richtig, wie im Anhang angegeben? Das kann nicht stimmen …


    Ihr Fehler besteht darin, dass Sie nur das halbe Einkommen als Ehepaar eingegeben haben. So läuft es aber nicht bei der gemeinsamen Veranlagung.


    Bei gemeinsamer Veranlagung werden auf der Einkünfte-Ebene die Einkommen getrennt ermittelt. Also Sie ermitteln Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit und Ihre Frau verwendet die Lohnsteuerjahresmitteilung, die Sie vom Arbeitgeber bekommen hat.


    Dann müssen noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden (Rentenversicherung, Krankenversicherung). Dabei sind Höchstbeträge zu beachten.


    Und schließlich werden die beiden so ermittelten Einkünfte addiert und als gemeinsames zu versteuerndes Einkommen der Splittingtabelle unterworfen.


    Dann wird auch eine höhere Steuerbelastung rauskommen. Wenn Sie 21.000 als zvE für ein Ehepaar eingeben, ist klar, dass da kaum Steuern fällig werden. Schließlich hat ein Ehepaar ja bereits einen Grundfreibetrag (0-Belastung mit Steuer) von über 18.000 EUR.