kurzzeitige Arbeitslosigkeit zwischen zwei Jobs

  • Hallo zusammen,


    ich spiele gerade mit dem Gedanken, meinen Job zu wechseln. Jetzt überlege ich, welche Nachteile es für mich hat, mir zwischen den beiden Jobs zwei bis drei Monate Auszeit zu gönnen und zu reisen. Beispielsweise wenn ich zum Dezember 2019 kündige, dann aber den folgenden Job erst im März 2020 antrete. Ich wäre in diesem Fall also für zwei Monate arbeitslos.
    Welche Nachteile (außer natürlich dem fehlenden Erwerbseinkommen für zwei Monate) hätte dies langfristig gesehen (Rente, Steuern, ...)?
    Ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd :/
    LG

  • Hallo.


    Steuerlich sehe ich bei dem Plan keine Fallstricke. Ggf. besteht dann für einen Teil des Jahres ein Einkommen mit Progressionsvorbehalt, aber da wir über einen eher kurzen Zeitraum sprechen, dürften sich die Verwerfungen in der Steuererklärung in Grenzen halten.


    Aus Alg I werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die 80% des Bemessungsentgeltes entsprechen.
    Will heißen, vorher 2000 EUR brutto, dann im Alg I-Bezug rententechnisch 1600 EUR brutto. Bei zwei Monatenfehlen dann 800 EUR Bemessungsgrundlage. Nach heutigen Werten wäre das ein Verlust von nicht ganz 70 Cent an monatlicher Bruttorente.
    Falls eine Sperrzeit verhängt wird, wird in der Zeit nichts eingezahlt. Im Zweifel müsste bzw. sollte man für diese Monate dann selbst einzahlen. Müsste bis 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Kostet knapp 170 EUR für zwei Monate. Wer will, darf auch mehr zahlen.


    Fazit: Wenn es wirklich nur um zwei Monate geht und man die Lücke finanziell überbrücken kann, dann richtet man mit zwei Monaten "Pause" keinen großen Schaden an.

  • Bei eigener Kündigung solltest du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld einplanen. Dann hast du in der Zeit tatsächlich null Euro Einkommen. Sofern das ok ist, ist das ok. ;)

  • Ich wäre in diesem Fall also für zwei Monate arbeitslos.

    Wenn Sie auf Reisen gehen wollen, verträgt sich das nicht mit der Arbeitslosigkeit im Sinne der Arbeitslosenversicherung. Sie müssten als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung ständig zur Verfügung stehen. Das bedeutet Residenzpflicht. Wenn Sie dann eine ausgedehnte Reise unternehmen und gleichzeitig Arbeitslosengeld kassieren, kann das eine Ordnungwidrigkeit darstellen.

  • Sie müssten als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung ständig zur Verfügung stehen. Das bedeutet Residenzpflicht.

    Dies ist dann wohl auch der Fall, wenn ich bereits einen Arbeitsvertrag hätte, der zwei Monate später in Kraft tritt, richtig?

  • Das müssen Sie mit der Bundesagentur abklären. Ich habe große Zweifel, dass Sie für zwei Monate Arbeitslosengeld beziehen können, wenn Sie bereits einen festen Arbeitsvertrag haben. Jeder andere Arbeitgeber, an den Sie die Bundesagentur für Arbeit vermitteln würde, würde Sie nicht einstellen, wenn Sie ehrlich sagen, dass Sie bereits nach zwei Monaten wieder kündigen werden.


    So wie ich es sehe, machen Sie einfach mal zwei Monate Pause. Es sei Ihnen gegönnt.
    Kümmern Sie sich um Ihre Krankenversicherung!