Rückkehr in Familienversicherung

  • Mein Mann ist in der PKV und war jetzt für mehrere Monate krank. Für 3 Monate hat er kein Gehalt bzw. Krankengeld erhalten. Damit ist für diesen Zeitraum die monatliche Verdienstgrenze für die PKV unterschritten worden. Auch auf das Kalenderjahr gesehen wird er die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten. Ich selbst bin angestellt und Mitglied der GKV.


    Unsere Frage: besteht eine Möglichkeit, dass unsere Tochter, die derzeit freiwilliges Mitglied in der GKV ist, wieder in die Familienversicherung zurück kann? Zumindest für das Jahr 2019 bzw. für den Zeitraum, wo mein Mann kein Einkommen hatte. Die Krankenkasse hat dies bereits verneint, da es sich nur um eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung handelte.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo.


    In welcher Form hat die Krankenkasse denn verneint? Telefonisch oder schriftlich?


    Falls noch nicht geschehen, sollte den Antrag auf Familienversicherung schriftlich gestellt werden.
    Eine Ablehnung per Bescheid müsste die Rechtsgrundlagen der Ablehnung enthalten.
    Sobald die vorliegen kann man mehr sagen.

  • Hallo,


    den schriftlichen Antrag auf Familienversicherung für unser Kind hatten wir bereits gestellt. Die Ablehnung kam schriftlich mit der Begründung, dass es sich ja nur um eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung handelte. Das Schreiben trägt eine Rechtsbehelfsbelehrung.

  • Der Widerspruch ist kostenfrei, daher könnte man den ohne großes Zögern einlegen.


    Variante A:
    Sie legen dar, wie Sie die Situation einschätzen. Dass das Einkommen aufs Jahr gesehen unter der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt, dass Sie aufs Jahr gesehen mehr verdienen als Ihr Mann, usw. ...! (Eben alles, was relevant ist bzw. sein könnte.)
    Dann müsste man schauen, was sich daraus ergibt.


    Variante B:
    Sie legen fristwahrend Widerspruch ein, zunächst ohne Begründung und kündigen an, diese nachzuliefern.
    In der Zwischenzeit holen Sie sich jemand an Ihre Seite, der Sie unterstützt (Sozialverband, Versicherungsberater oder Fachanwalt).


    Soweit mein Ideenvorrat zu dem Thema.