Guthabenkarte Sport befristete Laufzeit von 10 Monaten, dann Verfall des bezahlten Guthabens

  • Guten Tag,


    mein Sportstudio bietet Abos oder Guthabenkarten an. Die Laufzeit des Guthabens ist beschränkt auf 10 Monate. Da man im Voraus für eine Leistung bezahlt (Besuch eines Sportkurses), halte ich es für etwas Ähnliches wie ein Gutschein (z. B. für Kino). Dabei sind soweit ich weiß 3 Jahre Gültigkeit vorgesehen und selbst danach lässt sich diskutieren, ob die bezahlte Leistung nicht noch erbracht werden sollte.


    Hat jemand juristische Kenntnisse, ob das Studio dem Nutzer die bezahlten Stunden auch über die 10 Monate hinaus erbringen muss?
    Man hat nicht mal eine Karte in der Hand und weiß wie viel Stunden noch übrig sind, es wird alles nur intern im Studio notiert. Der Nutzer kann nur selbst zusätzlich die genutzen Kurse mitzählen.


    VG
    Sandra