Finanzamt Verstoss §91 und 121 AO

  • Hallo,


    der Sachbearbeiter hat wieder mal ohne Angabe von Gründen und ohen vorherige Anfragen Kürzungen
    in meine rSteuererklärung vorgenommen und somit gegen § 91 und 121 AO verstossen .


    Muss man das so hinnehmen oder was kann man dagegen tun ?

  • Hallo.


    Auch wenn man das persönlich wahrscheinlich ganz anders sieht, wird das Finanzamt diese Vorwürfe wohl recht locker sehen.


    Eine fehlende Anhörung kann durch Einspruch gegen den Bescheid geheilt werden.


    Meine Erfahrung ist, dass (irgendwo im Fließtext) eine Begründung für diese oder jene Rechtsauffassung steht.


    Im Zweifel Einspruch einlegen.