doppelte Haushaltsführung Frage dazu

  • Hallo,
    es steht ja immer in den Texten das man vom Hauptwohnsitz aus eine Arbeit aufnimmt die weit entfernt vom Hauptwohnsitz liegt und man sich dort eine Nebenwohnung suchen muss, dies wird steuerlich anerkannt.
    Meine Frage lautet, bei Fam. A wäre es anders rum, sie haben seit 28 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern und haben vor 3 Jahren das Elternhaus eines Ehepartners geerbt welches in Brandenburg liegt, was vor der Wende deren Heimat war. Nun möchte Fam. A ihren Hauptwohnsitz nach Brandenburg verlegen da ein Ehepartner schon fast ein dreiviertel Jahr dort wohnt und ihr Mann einmal im Monat "nach Hause" fährt. Die jetzige Wohnung soll als Nebenwohnung bleiben da der Mann noch 8 Jahre bis zur Rente hier arbeiten muss. Ein Auszug aus der Wohnung wäre finanztechnisch Blödsinn da sie noch einen alten Mietvertrag haben und der darin vereinbarte Mietpreis gegenüber den aktuellen Mietpreisen sehr sehr günstig, außerdem kostet ein Umzug auch viel Geld.
    Der in Brandenburg lebende Ehepartner meldet sich hier in Bayern ab um keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, das wurde schon mit der Stadt geklärt.
    Ist das so machbar, ich meine Hauptwohnung als Nebenwohnung umfunktionieren ?
    Bin dankbar für ein paar Hinweise.

  • In dem von Ihnen geschilderten Fall dürften die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sein. Es kommt nicht darauf an, welche Wohnung zuerst die Hauptwohnung war.

  • Der Bundesfinanzhof hat eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anerkannt, wenn Sie Ihre Familienwohnung vom Arbeitsort wegverlegen und die alte Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzen (BFH-Urteile vom 5. 3. 2009, Az. VI R 23/07 und VI R 58/06).


    Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 (BStBl. 2009 I S. 1599).gefolgt:
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/355598/

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Spielt es dabei eine Rolle das die Nebenwohnung etwas größer ist als das geerbte Haus ? Ich hatte es ja schon erwähnt, ein Umzug in eine kleinere Wohnung würde mehr Miete kosten.
    Die Ehefrau meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab, muss auch der Mietvertrag geändert werden da dort ja beide Ehepartner drin stehen ?
    Vielleicht weis hier auch jemand Rat. Danke