Rürup - Zuzahlungen am Jahresende (oder Alternativen?)

  • Ich mache am Ende des Jahres immer eine Zuzahlung in meinen ETF-Rürupvertrag, wenn ich Geld übrig habe. Mich würde Eure Meinung interessieren:


    1. Wie gestalte ich die Zuzahlung am besten?
    Ich habe da nämlich was Eigenartiges gehört: mein Finanzberater hat mir versichert, dass ich eine Zuzahlung am besten jedes Jahr in einen NEUEN Rürup Vertrag machen soll. Eben immer bei dem Anbieter, der gerade eine Empfehlung ist. Ich habe ihm gesagt, dass er wohl nur jedes Jahr eine neue Prämie haben will


    Aber seine Begründung: intern würde eine Zuzahlung in einen bestehenden Vertrag von den Anbietern immer (so schlecht) wie ein Neuvertrag behandelt. Und dann sollte man sich doch auf Jahresbasis immer den besten Anbieter -- ggf. ganz neu -- aussuchen.


    In meinen Vertragsunterlagen steht davon nichts. Stimmt das trotzdem? Ist da vielleicht eine verklausulierte Formulierung?


    2. Was wäre die Alternative?

    Auf mein Alterneinkommen werde ich den Spitzensteuersatz zahlen. Meint ihr, es rechnet sich dann überhaupt noch zuzuzahlen? Sollte in dem Fall die Zuzahlung lieber direkt in ETFs erfolgen?

  • Hallo.


    1.
    Eine Beitragsdynamik wäre intern ein Neuabschluss, wahrscheinlich werden Zuzahlungen ebenso behandelt.
    Völlig abwegig erscheint mir die Sichtweise nicht. Aber dass ein komplett neuer Vertrag dann sinniger wäre, erschließt sich mir so nicht.
    Insbesondere wenn der ursprüngliche Vertrag einen bereits fixierten Rentenfaktor hat.


    2.
    Die Logik hinter Rürup ist ja "ich zahle lieber effektiv 58 Euro Beitrag als 42 Euro Steuern". Gepaart mit einem guten Vertrag kann das Sinn machen, aber wahrscheinlich wird ein guter ungeförderter Vertrag mehr Rendite erwirtschaften. Wenn es dann tatsächlich so ist, dass man im Alter Spitzensteuersatz zahlt, dann wäre der ungeförderte Vertrag wahrscheinlich insgesamt besser.
    Aber das mit dem Spitzensteuersatz im Alter wird kein Massenphänomen sein, sondern eher die Ausnahme.


    Wie nahe ist denn der Rentenbeginn? Auf "kurze Distanz" ist die gesetzliche Rentenversicherung ja doch konkurrenzfähig gegenüber Rürup. Rentenbeginn vor 2040 heißt ja auch, dass ein kleiner Teil der Rente steuerfrei bleibt.

  • [...]Wie nahe ist denn der Rentenbeginn? Auf "kurze Distanz" ist die gesetzliche Rentenversicherung ja doch konkurrenzfähig gegenüber Rürup. Rentenbeginn vor 2040 heißt ja auch, dass ein kleiner Teil der Rente steuerfrei bleibt.

    Danke für den und die anderen guten Hinweise wie Rentenfaktor und Dynamik! Mein Rentenbeginn ist nach 2040, so dass sich die gesetzliche Rentenversicherung für mich nicht lohnt.



    Ich hatte zumindest gedacht, dass sich Zuzahlungen bei Rürup erst wieder ab 2025 richtig lohnen. Denn erst dann sind die Rürupeinzahlungen zu 100% absetzbar (derzeit sind es ja nur 88% von 42% Steuersatz). Die Auszahlungen werden aber nach 2040 voll versteuert, egal ob man nur zu einem niedrigeren Faktor absetzen durfte. Liege ich da richtig? Ich finde das für die Rendite des Vertrags relevant, lese aber selten was über diese nachteilige Besteuerung.

  • Ja, so verstehe ich es so, dass die volle Versteuerung greift, auch wenn die Beiträge eventuell nicht zu 100% abgesetzt werden konnten.


    Seitens des Gesetzgebers sieht man das so, dass eine Doppelbesteuerung in der Praxis nicht auftritt, weil ja kaum jemand im Rentenbezug Spitzensteuersatz zahlt, es Freibeträge gibt, die alten Beiträge mit der nur teilweisen Absetzbarkeit durch Zinseszins mehr Ertrag erzielen (der ja früher auch schon steuerpflichtig war), usw. ...! (Was man nicht alles so hört.)


    Diese Sichtweise muss man nicht teilen.


    Es gab Anfang des Jahres ein paar Berichte über eine Klage gegen die Doppelbesteuerung, ist aber für den Fiskus ausgegangen. Ich meine, das Gericht hätte gesagt "Doppelbesteuerung liege grundsätzlich vor, sei aber derartig gering, so dass man das hinnehmen müsse".


    Fand ich etwas merkwürdig, aber ich habe es auch nicht mehr 100%ig auf dem Schirm. :huh: