Pensionskasse / Steuersatz

  • Hallo zusammen,
    habe heute meine Steuererklärung bei der Lohnsteuerhilfe für 2018 durchrechnen lassen.
    Erschreckenderweise kam dabei heraus, ich müsste für 2018 13.373,-- Euro nachzahlen ! ;(


    Eckdaten zur Steuerklärung : mtl. Rente 2.400,-- (Renteneintritt 2017 )
    Auszahlung Pensionskasse : 33.000,--


    Mir ist dabei aufgefallen, dass mein Durchschnittssteuersatz mit 25,05 % angegeben ist, und
    zusätzlich ein "Grundsteuersatz" von 39,90 Prozent anfallen würde.


    Anzumerken ist noch, dass es sich bei den Auszahlungen der Pensionskasse um 2 Verträge
    handelt:
    Abschluß des 1-sten Vertrages : 2002
    Abschluß des 2-ten Vertrages : 2006


    Kann mir evtl. jemand aus der Community erklären/erläutern, ob eine derart hohe Steuernach-
    zahlung sein kann.


    Schon mal vielen Dank dem/den Rückantworter(n)


    Kamikaze01

  • Oha, das ist eine stattliche Summe.


    Erklären könnte ich mir das nur, wenn bisher gar keine Steuer gezahlt wurde.
    Dann könnten 25% Durchschnittssteuersatz und 40% Grenzsteuersatz hinkommen.


    Ehrlicherweise kommt mir das dann noch immer etwas hoch vor, aber möglich ist vieles.


    Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob die alte Pensionskasse komplett nachgelagert zu besteuern ist, oder ob es da noch Besonderheiten zu beachten gibt.


    Tut mir leid, mehr kann ich leider nicht beitragen.

  • Hallo,
    ich hatte erst letztens eine Anfrage bei der Allianz Pensionskasse die ich über meine Firma abgeschlossen habe, ich wollte diese kündigen da ich für den Hausumbau Finanzen benötige ohne Kredit. Ich habe aber nich gekündigt.


    Also folgendes kam dabei raus, wenn ich die jetzt kündigen würde ( 8 Jahre vor Ablauf) würde ich von den bis jetzt eingezahlten 22000,- € ca. 11000,- € zurückbekommen, alles andere wären Steuern und Krankenkassenbeiträge. Der Beitrag von 90,- € monatlich geht ja ohne zu versteuern also vom Brutto in die Pensionskasse. Wenn ich die ausbezahlt bekomme, also Einmalzahlung dann würde ich angeblich keine Steuern zahlen sondern nur Kassenbeiträge usw. da der Staat das ja belohnt und es für die Altersvorsorge ist.
    Woanders habe ich aber gelesen das Verträge von vor 2005 nur zur Hälfte besteuert werden. Weis nun auch nicht, mein Allianzfachmann hat es mir so gesagt, keine Steuern bei Ablauf.

  • Hallo Hardy24,


    wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, wäre eine Besteuerung der Auszahlungen der
    Pensionskassen-Verträge (nach Ablauf der Versicherungen) demnach garnicht oder nur
    zur Hälfte steuerpflichtig .


    Meine Verträge waren übrigens auch über die ALLIANZ abgeschlossen.


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.


    VG / Kamikaze01