Arbeitgeberzuschuss zu Betr. Altersvorsorge

  • Ich beschäftige mich gerade mit BAV und habe auch schon einige Vorschläge bekommen. Der Berater hat als Optimum 268€ als Anlagesumme genannt was einem
    Umwandlungsbetrag von 223,35 entspricht. Der AG Zuschuss ist lt. Betriebsvereinbarung mit 20% geregelt.


    "....zahlt pauschal 20% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an die Versorgungseinrichtung, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge eingespart werden……Der AG Zuschuss wird auf die gesetzliche Verpflichtung von §§1a Abs 1am 26a BertrAVG angerechnet"


    Bei 223,35 gibt es 44,65 Zuschuss. Ich habe jetzt gefragt wie es aussieht wenn ich die 268 als Entgeltumwandlung ansetzte uns somit eine höheren Anlagebetrag habe da ja der AG Zuschuss oben drauf kommt (Steuer- und eigene Sozialvers.Einsparung bleiben außen vor). Der Berater sagt, auch dann gibt es nur 44,65 und erklärt es mit irgendwelchen Lohnsteuerprogrammen, das wäre der max. mögl. AG Zuschuss der damit quasi auf 44,65 gedeckelt wäre??. Wer kennt sich da
    aus und kann dazu etwas sagen? ist dies so? Eigentlich sind ja 20% von 268,-- € 53,20 - die gibt es aber angeblich nicht. :(


    Danke für jede Hilfe im Voraus.

  • Hallo.


    Es schaut so aus, dass das Vorgehen des AG seine Richtigkeit hat bzw. gemäß der Betriebsvereinbarung erfolgt.


    In 2019 können 268 Euro im Monat sv-frei umgewandelt werden. (4% von 6.700 Euro) Der Arbeitgeberzuschuss zählt dazu und könnte bei einer Umwandlung aus Eigenbeiträgen in Höhe von 268 Euro im Monat nicht mehr sv-frei umgewandelt werden.
    Da die Betriebsvereinbarung augenscheinlich auf die Einsparung an SV-Beiträgen abstellt, hat das so seine Richtigkeit.


    Mit dem Abrechnungsprogramm hat das rein gar nichts zu tun. Jedes zertifizierte Programm kann das.

  • Moment,


    wenn dort


    "...zahlt pauschal 20% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an die Versorgungseinrichtung, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge eingespart werden…"


    steht, dann könnte man argumentieren, dass die Entgeltumwandlung an sich SV-Beiträge einspart, selbst wenn der umgewandelte Betrag inklusive Zuschuss dann teilweise (nämlich für den übersteigenden Betrag) sv-pflichtig bleibt. Eine Einsparung wäre dennoch gegeben.


    Und auch das würde jedes zertifizierte Programm hinbekommen.


    Da wünsche ich viel Erfolg beim Verhandeln.

  • Danke für die Antwort, zu verhandeln gibt es leider nichts, es gilt die Betriebsvereinbarung die Auslegung müsste man evt. gerichtlich klären lassen, steht aber nicht zur Debatte.


    Werde wohl nur mit AG Zuschuss, wenn überhaupt, 268 anlegen, sprich 223,35 umwandeln.

  • Würde auf jeden Fall mal nachrechnen, ob sich das Konstrukt lohnt, wenn später der doppelte GKV Beitrag (KV+PV) auf die Rente fällig wird.


    Eine verminderte gesetzliche Rente wäre auch zu berücksichtigen.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Bedanke mich für die Beiträge...aber ich habe immer noch keine Erklärung für die "gedeckelte" SV-Einsparung.
    Habe auch div. Programme ausprobiert die auch zu dem Ergebnis kommen, dass bei 268 Umwandlung durch den Arbeitnehmer die SV-Einsparung sich nicht erhöht gegenüber einer Umwandlung von 223,..
    Das Bruttoeinkommen ist weit unter den Bemessungsgrenzen!!! Wer hat eine Erklärung die man versteht.
    Nochmal das Beispiel:
    20% Zulage mit dem Zusatz "soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden"
    Zulage bei Umwandlung 223,35 = 44,65 -Anlagesumme somit 268,00!!
    Umwandlung 268,00 Zulage bleibt bei 44,65 (müsste aber rechnerisch 53,20 sein) und Anlagesumme = 312,65 aber nicht 321,20...??????

  • Nun, die 4% der Bemessungsgrenze ergeben die 268 Euro.
    Ob die 268 Euro allein aus Eigenbeitrag, aus Arbeitgeberbeitrag oder einer Mischung zustande kommen ist dabei irrelevant. Daher ist die Deckelung schon richtig.


    Allerdings ist die Auffassung des Arbeitgebers schon angreifbar, dass er maximal 44,65 Euro an Zuschuss zahlen will.
    Einerseits weil die Betriebsvereinbarung nicht 100%ig eindeutig formuliert ist (s. o.), andererseits weil er scheinbar nicht richtig rundet. (Eigentlich müsste er bei 223,33 Euro Eigenbeitrag 44,67 Euro Zuschuss zahlen.)


    Gut, wegen 2 Cent wird niemand auf die Barrikaden gehen, aber da fängt man doch schon an, eine Augenbraue anzuheben.


    Vielleicht müsste man mit der Personalvertretung das Gespräch suchen, schließlich entsteht eine Betriebsvereinbarung auch nicht im luftleeren Raum.


    Aber am Ende ist die Frage, ob der Arbeitgeber jetzt 8,55 Euro mehr oder weniger dazugibt, nicht der entscheidende Punkt.
    Es geht ja auch darum, was am Ende dabei herauskommt und ggf. welche Zusatzleistungen in der bAV stecken.

  • Wahrscheinlich schon bekannt, aber dennoch der Hinweis:


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