Hallo,
ich besitze für ein Kind eine private Krankenzusatzversicherung für Kieferorthopädie, Brille und Auslandsreisekrankenvers..
Die gesetzliche Krankenversicherung bewilltigte die kieferorthop. Behandlung.
Den verbleibenden Eigenanteil incl. teilw. in der Rechnung enthaltener privat bezahlter Leistungen reichte ich seit letzem Jahr bei der
privaten Zusatzversicherung ein.
Nun verweigert mir die private Zusatzversicherung die anteile Erstattung der 20 Prozent Eigenanteil mit folgender Erklärung.
Auf telef. Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es 2019 eine Gesetzesänderung gebe, wonach die Private Zusatzversicherung nichts mehr
erstatten müsse. Ist das Korrekt ?
So nun hier die Erklärung der Versicherung
Bis jetz haben wir Ihren Eigenanteil ( Teilrechnung ) als Vorauszahlung übernommen. Dies ist nun künfti allerdings nicht mehr möglich.
Der Grund dafür ist :
Vorauszahlungen sind in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen nicht vorgesehen - auch dann nicht, wenn diese vom Kieferorthopäden verlangt werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung erhalten Sie diesen Eigenanteil von Ihrer gesetzlichen Krnakenversicherung ( GKV ) komplett zurück. Somit berbleibt für Sie kein Eigenanteil mehr. Wir kommen Ihnen aber soweit entgegen, als dass wir auf eine Rückforderung der bislang erstatteten Vorauszahlung verzichten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den genannten Gründen keine Vorschüsse mehr auszahlen können.
Hat jemand einen Rat für mich, soll ich es so hinnehmen und die bisher erstattenten Beträge als Geschenk sehen oder lieber Einspruch einlegen ?