Steuererstattung bei doppelter Haushaltsführung - brauche dringend einen Rat !!!

  • Hallo zusammen,
    bezugnehmend auf meine erste Frage zur doppelten Haushaltsführung habe ich heute mal über Smartsteuer eine Berrechnung gemacht, einfach die neue Adresse eingegeben, die Adresse vom Zweitwohnsitz, alle Daten aus der Lohnsteuerkarte eingetragen, 12 Familienheimfahrten einfach je 630 km im Jahr, Miete, Nebenkosten für die Zweitwohnung, Versicherungen usw. alles eingetragen, was fast 12000,- € im Jahr ausmacht.
    Da es sich in dem Fall ja um eine Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes handelt und dies privat ist, kann ich für die ersten 3 Monate auch nicht die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand angeben.
    Das Ergebnis hat mich etwas verwundert, ist das richtig so das ich bei 3100,- € die ich Lohnsteuern zahle nur ungefähr 700,- € erstattet bekomme ? Habe ich vielleicht etwas falsch gemacht ? Meine Frau hat kein Einkommen, ich muss für alle Kosten aufkommen.
    Erhöhe ich die Familienheimfahrten auf 24, bekomme ich weit über 1000,- € erstattet, aber das ist zeitlich, arbeitstechnisch und finanziell ja garnicht umsetzbar. Ich kann zwar noch diverse Haushaltsgegenstände (kaffeemaschine, Waschmaschine usw.) unter sonstige Kosten eintragen aber das geht ja auch nicht jedes Jahr.
    Weis da jemand Rat was noch möglich ist, was man noch angeben kann ? Mit der Berechnung für 12 Heimfahrten sind ja nicht mal die Kraftstoffkosten gedeckt.


    Achja, das eine Familienheimfahrt im Monat ausreicht wurde mir bereits letztes Jahr vom Lohnsteuerhilfeverein mitgeteilt.

  • Hallo zusammen,
    mir ist ein blöder Fehler unterlaufen. Ich habe ja die Steuererklärung von 2018 hergenommen und habe dort versehentlich Beginn der doppelten Haushaltsführung 1.1.2019 eingetragen. Habe nun 2018 als Beginn eingetragen und siehe da die gesamte Lohnsteuer als Rückerstattung wird angezeigt.