Rentenversicherung: Kapitalleistung oder monatliche Rente wählen?

  • Hallo liebe Community,


    ich stehe vor der Wahl, ob ich nach Ablauf einer Rentenversicherung eine monatliche Rente oder die Kapitaloption wählen soll. Die Einzahlphase dauerte nur 6 Jahre mit Zahlung ab 47. LJ (2020). Die Versicherung war kombiniert mit einem Geldanlageprodukt, welches gute Zinsen abwarf. Daher hatte ich mich auf diese Versicherung eingelassen (die nicht sehr rentabel war).


    Die Leistungen wären
    entweder
    Garantierte Rente: 46,50 € plus Rente aus den Überschüssen: 2,30 € (Gesamt: 49,10 €)
    oder
    Garantierte Kapitalleistung: 18.600,60 €* + Kapitalleistung aus den Überschüssen: 1.096,08 € (Gesamt: 19.696,68 €)


    1. Wenn ich die Kapitaloption wähle, habe ich 322,13 € Gewinn gemacht (nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten). Davon würden Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer abgehen.
    Frage: Hier wird doch der Gewinn nach Abzug der Abschluss-/Verwaltungskosten (322, 13 €) besteuert und nicht der o. g. Gewinn aus den Überschüssen (1.096,08 €)? Dann bliebe ja nichts übrig - ich möchte nur sichergehen.


    2. Wahl der monatlichen Rente:
    Frage: Was müsste von einer monatlichen Rente abgeführt werden?
    a) Greift hier (nur) der persönliche Steuersatz? Ich muss dazu sagen, dass die Rente ab meinem 47. Lebensjahr ausgezahlt werden würde und über das Erreichen der Regelarbeitszeit hinaus.
    b) Oder sind auch KV/PV-Beiträge fällig? Bis zur Rente bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert, als Renter dann wieder pflichtversichert in der gesetzlichen KV/PV.
    c) Beziehen sich die Abgaben dann auf den Gewinn aus den Überschüssen (2,30 € - wäre vernachlässigbar) oder auf die vollen 49,10 €?


    Ich weiß, es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mich jemand auf den richtigen Weg bringen.



    Zusatzinfo: Ich möchte dieses Kapital nicht in ETFs anlegen.



    Vielen Dank im voraus + Gruß



    *Eingezahlte Beträge minus Abschluss-/Verwaltungskosten

  • Hallo.


    Für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge an der gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft zu bemessen, somit wäre die Rente grundsätzlich beitragspflichtig bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.


    Für ein Pflichtmitglied (z. B. über die KVdR) wäre die Rente beitragsfrei.


    An der Stelle würde ich einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Auch für die Kapitaloption.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann ist der Punkt schon einmal geklärt.
    Kann mir jemand vielleicht noch zu den Punkten 1 und 2 a + c etwas sagen. Das würde mich freuen.


    Danke + Gruß

  • Hallo,
    bei mir wird nächstes Jahr auch die 18 Jahre lang besparte "Priv. Renten-Vers." fällig (65.000,-)
    Als ehemals selbstständiger Freiberufler (freiwillig in der gesetzl. KV) müsste ich die monatlichen Auszahlungen (300,-) versteuern und KrankenversicherungsBeitrag bezahlen.
    Werden bei einer Auszahlung der Gesamtsumme nicht auch - progressions-gesteigerte - Steuern UND KV-Beiträge fällig ?


    grübel, grübel

  • Ja, genau, der Vetrag läuft seit 2002; und Todesfallschutz war auch vereinbart.
    Da ist man sich mit dem Fin.-Amt schnell einig.


    Aber wie die gesetzl. Krankenversicherung das sieht?
    65Tsd mal 15% (ca. Beitragssatz) oder 217 Monate mal 15% von 300,- bleibt sich ja gleich,
    da bei einem freiwillig gesetzlich Versicherten ja alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
    Bei der einmaligen Gesamtzahlung könnte man wohl spekulieren ob man über den monatlichen Höchstsatz kommt.


    ein ruhiges Wochenende (trotz Vorweihnachtszeit)

  • Ich würde die Kapitaloption wählen. Wer will schon ein Leben lang Papierkram wegen so einer Mini-Rente?
    Wenn du das Geld derzeit nicht brauchst, lege es in einen Aktien-ETF an (siehe Ratgeber auf Finanztip). Damit hast du keinen Papierkram. Das ganze Gedöns mit Einkommenssteuer, Krankenkassenbeiträgen usw. hat man bei einem ETF nicht.

  • Für eine Einmalzahlung von 65Tsd eine lebenslange Rente von 300,- zu erhalten finde ich sonst nirgends im Internet.
    Dass es sich erst nach 18 Jahren rechnet ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch nicht anders.


    Bei der gesetzl. Krankenversicherung geht's hier schein's auch immer um ca. 9.750,-;
    egal ob auf 120 Monate verteilt oder auf Monatsrente (18 Jahre lang) -
    mit dem Ehrgeiz mehr Lebensjahre zu schaffen (da mich die KV hegt und pflegt).


    Wäre die Überlegung ob man eine Einmalzahlung selber besser anlegen wird.
    Es gibt ja im TV diverse Versuche mit Elefanten und Bananen.
    Bleibt wohl festzustellen, dass es nicht den Megatrick gibt sich vor Abzügen zu drücken.


    eine ruhige staade Zeit demnächst.

  • Eine Möglichkeit, die zusätzlichen Beiträge als "freiwilliges" Mitglied zu sparen, ist der Wechsel zu einer privaten KV. Dort spielen die Einkünfte keine Rolle für die Beitragshöhe. Ob sich da im Alter allerdings ein guter Tarif zu günstigen Konditionen findet, ist eher unwahrscheinlich.


    Ich persönlich würde wohl trotzdem die Einmalzahlung nehmen und sie in weltweite ETF anlegen. Das hängt aber auch von den sonstigen Einnahmen und Ausgaben ab.