Schwanger! Vor der Geburt heiraten?

  • Hallo.


    Hab da mal ne frage. Meine Verlobte ist schwanger. Durch die Schwangerschaft wollen wir die Hochzeit verschieben. Wäre es aber sinnvoll doch zu heiraten!?
    Es wird wohl so laufen das sie die 12 oder 24 Monate elternzeit nimmt und ich 2. würde es dann Sinn machen wenn wir heiraten und ich in SK 3 gehe und sie in 5 oder hat das Auswirkungen auf das Elterngeld!?
    Wäre schön wenn uns jemand helfen könnte

  • Hallo @neugieriger123


    Willkommen in der Community.


    Es gibt eine Reihe von Vorteilen einer Heirat, die hier gut erklärt werden.


    Was die Steuer angeht: Du sparst nicht "durch Steuerklasse 3 und 5" sondern durch das Ehegattensplitting. Das wirkt am meisten, je größer die Differenz zwischen den Einkommen ist. Zum Beispiel. Einer verdient 20.000 der andere 50.000. Dann würde das kleinere Einkommen vielleicht mit 20% besteuert, das Größere mit 35%. Durch das Ehegattensplitting werden die Gehälter addiert und der Steuersatz des halben Einkommens angewandt. Heißt Steuersatz auf 70000 durch 2 = 35.000, sagen wir 27% Steuern auf 70.000 Euro. Dadurch entsteht für das gemeinsame Einkommen ein Vorteil, weil auf das höhere Einkommen weniger Steuern gezahlt werden als bei einem Single, der 50.000 verdient.


    Die Steuerklasse 3/5 führt nun dazu, dass du diesen Vorteil bereits unterjähig spürst und zwar wenn die Einkommen im Verhältnis 60:40 oder größere Spreizung zueinander liegen. Du hast also jeden Monat mehr in der Tasche. Du musst allerdings jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, wenn du etwas falsch machst (Steuerklasse 3/5 obwohl Einkommen 50:50) wirst du eine Nachzahlung haben. Du kannst auch von vornherein Steuerklasse 4/4 wählen, dann wirst du im identichen Fall wie oben mit der Steuerklärung eine größere Rückzahlung bekommen.


    Nach der Steuererklärung ist deine Steuerzahlung mit Klasse 3/5 immer genau so hoch wie mit 4/4. Nur die zeitliche Zahlung verändert sich. Und du hast das Risiko bei 3/5 einer Steuernachzahlung, die ist bei 4/4 quasi ausgeschlossen.


    Jetzt ist also die Frage: Wie unterschiedlich sind Eure Einkommen? Den Nutzen der Heirat kann man mit jedem Steuerprogram simulieren.

  • Ansich muss derjenige, der länger Elterngeld bezieht frühestmöglich in die 3 wechseln. Denn das Elterngeld wird nach dem Netto berechnet und das ist bekanntlich mit 3 am höchsten.


    Allerdings muss man das rechtzeitig machen. Denn für die Berechnung des Elterngelds gilt die Steuerklasse, die in den 12 Monaten vor der Geburt überwiegend bestand. Da die meisten Mütter ja noch die ersten 12 Wochen abwarten, bevor sie es dem Chef sagen und selbst zu dem Zeitpunkt schon 3 Monate "unschwanger" vorbei sind, kommen die meisten Wechsel zu spät.


    Ansich sollte die Frau schon bei der "Planung" in die 3 wechseln, das machen aber die wenigsten.


    Wenn dann das Kind da ist, macht es mehr Sinn, dass der Mann wieder in die 3 oder wenigstens in die 4 geht, weil man dann eher wieder das mehr an monatlichem "Vorabnetto" braucht.