Elterngeld für Kind Nr. 2

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne 2 Kinder bekommen und habe mich gefragt wie die Berechnung des Elterngeldes beim 2. kind erfolgt, wenn man noch nicht wieder gearbeitet hat. Beim ersten Kind erhält man ja bis zu 66% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Wenn ich 2 jahre elternzeit nehme, kann man ja zwischen bis zu 66% im ersten Jahr und 0% im zweiten jahr bzw. In beiden Jahren 33% wdes Nettoeinkommens wählen.


    Angenommen man wird im 2. Jahr der Elternzeit wieder schwanger, wie würde sich das entsprechende Elterngeld berechnen? Macht es evtl Sinn lieber 33% über zwei jahre zu beziehen, damit das Eltrrngeld beim 2. Kind höher ausfällt oder zählt die Elternzeit gar nicht als Bemessungsgrundlage?


    Beste Grüße

  • Hallo Berlin1984,


    eine gute Frage!


    Hierzu der Verweis auf die entsprechende Passage im Finanztip-Artikel zum Thema:


    Zitat

    GESCHWISTERBONUS


    Wer bereits Kinder hat, konnte meistens vor der Geburt des jüngsten Kindes weniger arbeiten. Deshalb gibt es einen Geschwisterbonus, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren vorhanden sind. Dieser Bonus beträgt zehn Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro.


    Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Bekommen Sie also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das Jüngste das Einkommen zugrunde gelegt, das Sie vor der Geburt des ersten Kinds verdient haben. Dazu kommen dann noch mal zehn Prozent oder wenigstens 75 Euro als Bonus.


    Quelle: http://www.finanztip.de/elterngeld


    Damit ist klar: Beim Geschwisterkind erhält man nicht nur die gleiche Summe, sondern sogar einen Bonus.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    Vielen Dank fur die Antwort. Ich habe eine kurze Anschlussfrage: Wenn man nur 33% pro Jahr Elterngeld bezieht und das über 2 Jahre, werden dann beide Jahr als "Elterngeldzeit" angesehen? Sprich wenn ich nicht innerhalb eines Jahres sondern innerhalb von 2 Jahren wieder schwanger werden wūrde, wie würde sich da das Elterngeld berechnen?


    Danke

  • Soweit ich weiß, kann man das Elterngeld nur hälfteln (ich lasse mich aber, wie immer, auch gerne belehren ^^ ). Das Elterngeld plus, das jetzt kommt, kann man sogar mit einer Teilzeitbeschäftigung kombinieren.

  • Hi Franziska. Ich würde mir das Elterngeld beim ersten Kind über 2 Jahre auszahlen lassen - also Hälften bzw. Von max 66% auf 2 jahre a 33% aufteilen.


    Aber die frage ist halt ob dann die 2 Jahre a max 33% als Elterngeldzeit angesehen werden, wenn ich im 2 Jahr des Elterngeldbezugs wieder schwanger werde? Wird dann auf das nettoeinkommen vor kind 1 zurückgegriffen?


    Bsp. 2014 reguläre Vollzeitarbeit mit 2700€ netto
    1.1.2015 kommt kind 1 zur Welt
    ab 1.3.2015 bis 31.12.2016 Elterngeld i.h.v 900€ (33% p.a uber 2 jahre)
    1.1.2017 Kind nr. 2 kommt zur Welt


    auf welcher basis wird nun das Elterngeld für Kind nr. 2 berechnet? Auf dem Nettoeinkommen aus dem Jahr 2014?


    Vg