9/10 -Regelung 2. Hälfte des Arbeitslebens

  • Auf Grund einer Selbstständigkeit werde ich in der 2. Hälfte meines Arbeitslebens nicht zu 90% in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein.
    Dass heißt, ich zahle den vollen Krankenkassensatz , zusätzlich auch noch auf Mieteinnahmen, Zinsen usw.
    Wer hat mit diesem Thema Erfahrung und kann Ratschläge weitergeben?

  • Hallo.


    Was sind denn die genauen Fragen?


    Für den Einstieg empfehle ich das Formular R0815 "Merkblatt zur KVdR". Zu finden im Internetauftritt der Rentenversicherung. Dort ist so ziemlich alles erläutert.


    Darauf aufbauend könnte man schauen, was man noch machen kann, um die Voraussetzungen ggf. doch noch zu erfüllen. Ein paar Hebel gibt es da. Ist nur die Frage, ob es dann ausreicht oder nicht.

  • Ich will hier allein schon aus Haftungsgründen keine Rechtsberatung vornehmen. Es gibt für derartige Fragen entsprechende Anbieter bzw. Berater, an die ich nur verweisen kann.


    Ohne eine konkrete Beratung durchzuführen, wäre mein Ansatz aber zu klären, wie sehr die 90% verpasst werden, denn schließlich zählt die Krankenkasse die Vorversicherungszeit taggenau aus.


    Ggf. besteht über die Verschiebung des Rentenantrages eine Möglichkeit, die Voraussetzungen zu erfüllen.


    Alles weitere geht zu sehr ins Eingemachte, da muss ich passen. Tut mir leid.

  • Die Folge:


    Es werden auch von Nebeneinnahme (i.d.R. Miete und Zinsen) Beiträge erhoben. Da man keinen Arbeitgeber hat, natürlich der volle Beitrag (rd. 20%).


    Wenn man eine Frau hat, die nicht betroffen ist, kann man ihr die Einkommensquellen übertragen und man ist aus der Nummer raus.


    Oder gleich in die PKV. Da ist auch Ruhe.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford