Was tun bei unattraktivem Riestervertrag?

  • Hallo,


    folgende Situation: Ein Ehepartner mit eigenen Einkommen, einer ohne, ein Kind, das Kindergeld berechtigt ist.
    Die KInderzulage wird auf den Riestervertrag des Partners ohne Einkommen beantragt, hier werden pro Jahr EUR 60 eingezahlt.
    Da Partner mit eigenem Einkommen nicht den vollen Beitrag auf die 4 % einzahlt, wurde jetzt von der Zulagenstelle die Zulage für den mittelbar berechtigten Riestervertag gekürzt auf deutlich unter 60 EUR gekürzt. Verzinst wird der Riester-Banksparplan mit 0,01%.
    Als Geldanlage taugt er also nicht.
    Frage an die Community: Was für Möglichkeiten seht ihr? Kündigen - ruhen lassen - weiter bedienen? :/
    Für Tipps sind wir dankbar. ?(
    Herzliche Grüße
    Riester*seufz*

  • Hallo @Riester*seufz*


    Willkommen in der Community.


    Es gibt hier sicher verschiedene Möglichkeiten weiter zu denken.


    Für die Fortsetzung des Riesters spricht:
    1) Partner ohne Einkommen wird langfristig nicht verdienen oder wenig verdienen (wenig als "deutlich unter Höchstverdienst 52500 Euro", bei dem man den Maximalbeitrag abzüglich der Zulagen leisten muss, um die volle Zulage von 175 Euro zu erhalten). Der Riester rentiert also besser.
    2) Eure Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Kinder bedeuten weitere Zulagen bedeuten weniger notwendige Eigenleistung um die eigene Zulagen von 175 Euro zu bekommen. Der Riester rentiert also besser.


    Dann macht es wohl Sinn den Vertrag zu übertragen. Hier könntest du auf einen der von Finanztip empfohlenen Verträge wechseln. https://www.finanztip.de/riester/
    Ich würde hier weg von der 0,01% Banksparplan Variante gehen und zu günstigen ETFs als Anlageform gehen.

  • Hallo.


    In der Kombination müsste Partner 1 mehr in den eigenen Vertrag einzahlen oder Partner 2 wird unmittelbar zulagenberechtigt, dann spielt der Beitrag von Partner 1 keine Rolle mehr.


    Minijob mit Eigenanteil würde reichen, damit Rentenversicherungspflicht besteht und man für das Jahr zum Personenkreis der unmittelbar Zulagenberechtigten gehört.


    Die 0,01% sind natürlich nicht schön und in dem geschilderten Fall konterkarieren die natürlich jede Zulagenrendite, die sich ergeben könnte.


    Wenn aber Partner 2 unmittelbar zulagenberechtigt wäre, dann würde man sich für 60 Euro Eigenbeitrag 175 Euro Grundzulage plus 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage erkaufen. Dann wären auch 0,01% zu verschmerzen.


    Aber solange Partner 1 ggf. bis zu 1925 Euro an Eigenbeitrag zahlen muss, damit Partner 2 die vollen Zulagen bekommen, sieht die Rechnung anders aus.


    Fazit: So wie beschrieben, sollte es nicht bleiben, da muss sich etwas ändern.