Verkauf Altfonds DEKALUX

  • Hallo Finanztip Community,


    mein Problem bezieht sich auf einen alten DEKALUX Fonds den ich 1991/92
    gekauft habe und nun über meine Kreissparkasse zurückgegeben habe.


    Dabei wurden auf die gesamten Erträge Kapitalertragssteuern abgeführt.
    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese für Anteile, die vor 2009 erworben
    wurden nicht abgezogen werden bzw. erst für Erträge ab 2018.
    Ist dies nicht der Fall???


    Zudem wurden etwa 5% Gebühren berechnet zzgl. etwa 500€ Spesen für die Sparkasse sowie die Deka.
    Das erscheint mir alles sehr hoch. Kann mir jmd. hierzu helfen

  • Ich habe mich hierzu noch weiter informiert.
    Das ganze lief als Tafelgeschäft ab, da ich die Anteile physisch besaß.


    Die Steuerbefreiung gilt nach meinen Informationen aber auch für diese Papiere.
    Nur wird es schwierig zu beweisen, dass ich die Anteile vor 2009 erworben habe.
    Einen Beleg oder Ähnliches hatte ich beim Kauf nie erhalten.
    Damals hatte ich die Anteile gegen Bargeld in der Sparkasse erworben.

  • Weiß wirklich niemand weiter?


    Ich habe im Wertpapier Forum einen Beitrag hierzu gefunden.
    Ich sehe momentan nur das Problem dass ich nicht beweisen kann dass ich die Anteile bereits 1991 erworben hatte.
    Ich hatte mich nochmals mit der Sparkasse in Verbindung gesetzt. Deren Leiter für das Wertpapiergeschäft hat mir nur gesagt dass das Geschäft steuerfrei ist. Wie ich die Steuern zurückholen kann und ob es Daten hierzu gibt kann man mir nicht sagen. Auch mein Steuerberater weiß nichts genaueres hierzu.

  • Habe nochmals Deka kontaktiert.
    Die sagen nur, dass Erträge bei einem Laufzeitfonds immer steuerpflichtig sind.
    Da es ein thesaurierender Fonds ist wurde immer Steuer einbehalten.
    Warum wurde nun aber beim Verkauf die Steuer einbehalten?
    Ich verstehe die Welt nicht mehr.
    Ich dachte Abgeltungssteuer auf Erträge von thesaurierenden Fonds werden erst seit 2017 automatisch einbehalten?

  • Die sagen nur, dass Erträge bei einem Laufzeitfonds immer steuerpflichtig sind.

    Ich habe mir die Steuerbroschüre der AllianzGI von 2016 angeschaut, dort finde ich eine solche Regelung nicht. Es gab früher steueroptimierte Fonds, die so anlegten, dass nur Kursgewinne aber keine Zinsen / Dividenden entstanden. Diese waren weitgehend steuerfrei aufgrund der Spekulationsfrist. Die gilt eben nicht mehr ab 2009 sofern man den Erwerb vor 2009 nicht nachweisen kann.


    Da es ein thesaurierender Fonds ist wurde immer Steuer einbehalten.

    Das verstehe ich nicht. Wenn es ein Luxemburger ist (liegt bei Dekalux nahe) wurde die Steuer nicht einbehalten. Bei einem deutschen wurde die Steuer für den Ertrag aus dem Fondsvermögen bereitgestellt und der Wert dadurch gemindert, wodurch am Ende die Kursgewinne dann steuerpflichtig sind / waren.


    Ich dachte Abgeltungssteuer auf Erträge von thesaurierenden Fonds werden erst seit 2017 automatisch einbehalten?

    s.oben Wenn es kein Altbestand vor 2009 war wurde schon immer beim Verkauf die Steuer auf den Wertzuwachs erhoben.

  • Ich habe meine Steuerklärung abgegeben und habe nochmal eine Frage an das Forum:

    Es wurden bei der Steuer die Gebühren für die Lagerung bei der CDC Luxemburg nicht berücksichtigt. Zudem wurden die Verkaufskosten bei der Deka und Sparkasse nicht berücksichtigt. Ist es nicht so, dass Verkaufsspesen den Gewinn (steuerlich gesehen) mindern?