Erbschaftssteuer bei Leistung aus Lebensversicherung

  • Im aktuellen Newsletter vom 23.08.19 wird im Ratgeber beschrieben, wie sich unverheiratete Paare sinnvoll für den Todesfall absichern sollten. Dabei wird erwähnt, dass der Freibetrag bei Unverheirateten lediglich 20.000 Euro beträgt und von dem überschreitenden Teil Erbschaftssteuer einbehalten wird.
    Ich habe einmal gelesen, dass dies nicht der Fall ist, und zwar mit der Begründung, dass die zur Auszahlung kommende Versicherungssumme nicht zur Erbmasse gezählt wird. Vielmehr handele es sich um eine vertragliche Leistung. Der Verstorbene habe ja vor seinem Tod gar nicht über diese Summe verfügen und sie somit auch nicht vererben können.
    Sofern also tatsächlich eine Versteuerung in Frage kommt, sei dies über die Einkommenssteuer des Begünstigten (also des Empfängers der Versicherungssumme) zu erledigen. Je nach dem persönlichen Steuersatz des Begünstigten können sich dadurch natürlich deutlich andere Werte (nach oben und auch nach unten) für eine evtl. Steuerpflicht ergeben.
    Was stimmt denn jetzt, wenn eine LV zur Auszahlung kommt: Erbschaftssteuer oder Einkommenssteuer?

  • Im Artikel ging es nicht um eine Kapitallebensversicherung sondern eine Risikolebensversicherung. Wenn ein Mensch sich selbst versichert und stirbt, muss sein Erbe oberhalb von Freibeträgen Erbschaftssteuer zahlen. Wenn zwei Partner sich gegenseitig versichern, bekommen sie die Summe ohne Einbehalt von Erbschaftssteuer ausbezahlt.

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort. Da habe ich dann wohl etwas falsch verstanden oder habe den Artikel von dem ich geschrieben habe falsch in Erinnerung. Aber irgendwie komisch ist das schon: Wie kann jemand Geld, das er gar nicht hat (die Versicherungssumme), vererben? Aber man muss ja nicht alles verstehen. Vielen Dank nochmal.