Versicherung des Schlüsselverlustes für den Wohnungseigentümer

  • Hallo,


    in der Konversation wurde mir von einem Wohnungseigentümer die Frage gestellt, warum er denn den Schlüsselverlust nicht mit in seiner Privathaftpflicht- Versicherung abdecken kann. Ich vermute, die Antwort interessiert noch ein paar mehr Leser, deshalb hier die Antwort:


    Die Haftpflichtversicherung versichert immer die Ansprüche die entstehen, wenn ich einer anderen natürlichen oder juristischen Person einen Schaden zufüge. Hier eben der Wohnungsmieter, der den vom Vermieter leihweise überlassenen Schlüssel verliert. Damit entsteht dem Vermieter ein Schaden, den der Mieter nach den zivilrechtlichen Regelungen des BGB ersetzen muss. Diesen Ersatzanspruch (wenn berechtigt) übernimmt der Haftpflichtversicherer. Wenn ein Wohnungseigentümer seinen Schlüssel verliert, verliert er sein Eigentum. Damit ist es kein Fall für die Haftpflichtversicherung.


    Ganz ohne Versicherungsschutz muss der Wohnungseigentümer aber nicht auskommen. Falls der Schlüssel durch Raub oder Diebstahl verloren geht, werden die dann notwendigen Kosten für die Änderung der Schlösser bei zwei Versicherungstypen relativ standardmäßig ersetzt.


    a) Für den Hauseigentümer, der selbst eine Wohnung im Haus bewohnt, über seine Hausratversicherung und


    b) Für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses über eine gewerbliche Sachversicherung.


    Damit ist natürlich das reine Verlieren des eigenen Schlüssels nicht abgesichert. Für den Fall b) gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die das reine Verlieren als Deckungserweiterung mitversichern. Außerdem gibt es auch ein paar Spezialanbieter, die ggf. eine separate Verlustversicherung anbieten. Solche Leistungen haben ihren Preis und komplizierte Bedingungen. Wer danach sucht, sollte sich an einen Spezialisten (Makler/Versicherungsberater) wenden.


    Gruß Pumphut