Entgeltumwandlung - lohnt es sich - AG steuert Gelder hinzu

  • Grüßt euch,


    mein neuer Arbeitgeber bietet über eine direkt-Versicherung seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge an.
    Hier zahlt der Arbeitgeber 57€ in den Topf ein und ich müsste ebenfalls einen variablen Anteil (50-150€) dazu steuern.
    Aufgrund der spätere Versteuerung der Rente bin ich mir leider absolut unsicher, ob sich dieser Weg für mich lohnt.
    Kann mir vielleicht jemand hierbei weiterhelfen?


    Vielen lieben Dank und Gruß

  • Hallo @TOP


    Geld geschenkt ist erstmal Geld geschenkt. Die Frage ist, wie die Kostenseite aussieht. Meine Frau bekommt eine Direktversicherung über ihren Arbeitgeber angeboten, die 10% der Beiträge kostet. Das rechnet sich nie. Ein günstiger Riester Vertrag kostet 1% von den Einzahlungen. Ein ETF kostet 0,2% (circa).


    Insofern, wenn die Kosten in geringem Rahmen anfallen und du die 57 Euro ansonsten nicht bekommst, ist das durchaus zu überlegen.

  • Hallo.


    Im Normalfall (heißt während des Erwerbslebens zahlt man eher mehr Steuern, profitiert also von der Reduzierung der Steuerlast durch die Entgeltumwandlung und im Alter ist die Steuerlast aufgrund der dann niedrigeren Einkünfte ohnehin niedriger) sind die Steuern kein Argument gegen die Direktversicherung.


    Wenn der Vertrag nicht allzu schlecht ist, dann machen!

  • Grüßt euch und danke für eure Rückmeldung.


    ein wichtiges Argument ist aus meiner Sicht aber auch, wie lange bleibe ich bei diesem Arbeitgeber. Der Vertrag wurde auf 21 Jahre berechnet und ich gehe mal nicht davon aus, dass ich in der heutigen Welt den Rest meiner Arbeitszeit bei diesem neuen Arbeitgeber bleibe. Ich kann wohl den Vertrag zu einem neuen AG mitnehmen, wenn dieser mir jedoch "nicht" dazu gibt (finanziell) hab ich ein Problem. Entweder ich zahle alles aus eigener Tasche, oder ich lasse den Vertrag ruhen. Ziemlich verzwickt die Situation. Ich überlege mir jetzt für meine Altersvorsorge mir eine Immobilie anzuschaffen.


    Lieben Gruß

  • Ja, dann...


    Die bAV (insbesondere als Direktversicherung) war einerseits ein Modell für den AG, um Geld zu sparen (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nur noch eingeschränkt), andererseits auch ein Element der Mitarbeiterbindung.


    Da muss man schauen, wie es um die Portabilität bestellt ist.

  • Die Berechnungen über eine betriebliche Altersvorsorge geben keinerlei Auskunft, dass von den selbst eingezahlten Beiträgen keine Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden, wenn der Arbeitgeber mit seinem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt! Ein weiterer erheblicher Nachteil, wenn dieser Betrag auf die durchschnittliche Lebenserwartung hochgerechnet wird. Hinzu kommen noch Steuern und Sozialbeiträge Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, die der Begünstige dann voll selber aus dem Kapital/Rente zu leisten hat.
    Liegt der Vorsorgende mit dem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er im Arbeitsleben eh schon die maximalen Sozialbeiträge und bezahlt diese bei Kapitalauszahlung/Zusatzrente aus dem Versorgungsausgleich noch einmal, und zwar den vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil!. Ein Verlust von fast 20%!
    Daher macht doch das Ganze für den Arbeitnehmer keinen Sinn!

  • Denk nicht nur an die Steuer, Verluste ergeben sich auch durch:
    - keine Rentenanwartschaften auf die Beiträge
    - bei Rentenzahlung nimmt man dir fast 20% an Sozialbeiträgen
    - vom Kapital kürzt man ca. 12% Provision und Gebühren

  • Liegt der Vorsorgende mit dem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er im Arbeitsleben eh schon die maximalen Sozialbeiträge und bezahlt diese bei Kapitalauszahlung/Zusatzrente aus dem Versorgungsausgleich noch einmal, und zwar den vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil!

    Äh, die Scheidung (Versorgungsausgleich) war gerade noch einmal wo erwähnt?

  • Genau das war meine Frage.
    In der Passage, die ich zitiert habe steht "Versorgungsausgleich". Was ein Versorgungsausgleich (der ja zwingend eine Scheidung voraussetzt) mit der Thread-Thematik zu tun haben soll, das wollte ich gerne von Ihnen wissen.

  • den Vorsorgeausgleich oder auch Versorgungszulage errechnet die Krankenkasse nachdem die Leistung erbracht wurde. Ist dieser monatlich größer als 155€ (Freigrenze) fallen die vollen Sozialbeiträge dann auf den gesamten Betrag für den Arbeitnehmer an.

  • Okay, muss wohl ein Krankenkassenbegriff sein. Kannte ich bisher nicht.


    Dass Betriebsrenten (bzw. Einmalzahlungen) zur Beitragsberechnung herangezogen werden, war mir schon klar. (Ergibt sich aus den Paragraphen 226 und 229 SGB V.)