Kinderbetreuungskosten oder Mitgliedsbeitrag?

  • Hallo,


    von der Kita habe ich eine Bescheinigung über Mitgliedsbeiträge zur Vorlage beim Finanzamt bekommen. Wir besuchen eine Elterninitiative und mussten dem Verein beitreten.
    Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus Betriebskostenanteil, Vereinsbeitrag, Frühstück und Mittagessen zusammen.


    Bisher dachte ich, dass ich Betriebskosten und Vereinsbeitrag als Kinderbetreuungskosten ansetzen kann - das Essen geht ja wohl nicht.


    Aufgrund der Bescheinigung frage ich mich nun, ob ich den gesamten Mitgliedsbeitrag gem. Bescheinigung (inkl. Essen) eher unter Spenden/Mitgliedsbeiträge angeben kann, statt unter Kinderbetreung.


    Kann mir das jmd. sagen?
    Danke

  • Spenden im steuerlichen Sinn sind so definiert:


    "Steuerrechtlich sind Spenden als freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Ein Leistungstausch zwischenSpender und Empfänger der Spende ist nicht gegeben."


    Da du Geld gegen Betreuung tauschst, müsstest du bei Kinderbetreuung richtig liegen.

  • Hallo,
    es handelt um einen Mitgliedsbeitrag, für den Du eine Gegenleistung erhältst - die Kinderbetreuung und noch mehr. Darauf weisen die bayerischen Finanzämter die Vereine auch hin. Du solltest aber den Teil des Beitrags, der auf die Betreuung entfällt, als Kinderbetreuungskosten ansetzen können. So mache ich das.