Gewährleistung oder Garantie - Ebike defekt nach 11 Monaten

  • Hallo,


    In meinem Fall zeigt ein online gekauftes Fahrrad nach 11 Monaten einen Defekt im E-Motor (Schleifgeräusche).
    Diese habe ich beim Händler nun per E-Mail reklamiert (ist E-Mail ausreichend?) und um Beseitigung gebeten.
    Der Händler bittet mich nun in seiner Antwort mich selbst bei einem anderen Händler vor Ort um die Beseitigung zu kümmern und weist daraufh in, dass auch der Fahrradhändler vor Ort die defekte Komponnte (Bosch-E-Motor) auf Garantie tauschen kann. Die freiwillige Garantie bei Bosch gilt für 2 Jahre.


    Hat der Online-Händler Recht oder kann ich auf die Besitigung des Mangels durch ihn selbst bestehen?


    Wie ist die Sachlage zum Thema gesetzliche Gewährleistung überhaupt in diesem Fall. Gewährleistungsrechte kann ich doch eigentlich nur geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe die Ware defekt war. Das Rad hat war aber zum Zeitpunkt der Übergabe scheinbar in Ordnung, nur eben mit einer Komponente ausgestattet, die vielleicht ein generelles Problem hat. Gilt hier das Gewährleistungsrecht überhaupt in meinem Fall oder bewege ich mich im Bereich der freiwilligen Garantie des Komponentenlieferanten?


    Danke für Eure Einschätzungen!