Thesaurierende Investmentfonds

  • Hallo Zusammen,
    ich habe leider keine Antwort zu meinem letzten Thema bekommen aber es wurde bereits einige meiner Fragen geklärt.
    Ich möchte trotzdem ein paar Fragen stellen:


    Wie bereits im alten Thema, investiere ich in thesaurierenden Investmentfonds. Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, ich muss hier in der Steuererklärung die Erträge deklarieren. In diesem Fall, Erträge heißt Dividenden. Anders gesagt, es müssen die Dividenden deklariert werden. Bei den thesaurierenden Fonds werden die Dividenden nicht ausgeschüttet sonder wieder automatisch angelegt.... aber trotzdem müssen diese deklariert werden. Ok, soweit, so gut.


    Um die Dividenden deklarieren zu können, muss ich die Dividenden kennen (logisch....) und diese Information kommt mit dem Bericht der Depotbank (das hat das Finanzamt gesagt). Ok, das Problem ist: Meine Depotbank (spanische Depotbank) besorgt diese Information nicht... Es wird bloß die Information über den alten und aktuellen Preis der Anteilen gegeben.... Ja, es macht keinen Sinn..... Ich weiß.....


    Die große Frage ist: Was soll ich dann mit der Steuererklärung machen? Was soll ich dann in der Erklärung eintragen? Kann das Problem durch die Vorabpauschale gelöst werden? Übrigens, ich habe beim Finanzamt nach der Vorabpauschale gefragt und die Antwort war: Zitat ''ich weiß nicht was sie damit meinen''. Na ja, sehr freundlich...


    Vielen Dank im Voraus und jede Hilfe ist wilkommen xD.

  • Hallo @JFLG, willkommen in der Community.


    Dass keiner geantwortet hat liegt wohl daran, dass der Fall sehr speziell ist.


    Meine laienhafte Meinung:
    Geregelt in §16 InvStG ist, dass zu den Erträgen die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne gehören. Insofern ist mMn die Vorabpauschale gemäß §18 InvStG zu berechnen und einzutragen. Für Anlagen in 2019 aber erst 2020, d.h. im Moment nur falls schon in 2018 investiert wurde, dann ggf. die zeitanteilige Berechnung beachten. Das Ganze dann in Zeile 15 eintragen.


    Die Abgeltungssteuer als Vorababzug kommt nicht in Betracht, da das nur bei deutscher Depotbank funktioniert. Deine Steuer wird aber vereinfacht genauso berechnet also (Ertrag- Pauschbetrag 801 €)*25%.

  • Hallo Kater.Ka,


    ich bedanke mich sehr für Deine Antwort.
    Ja, das stimmt, der Fall ist sehr speziell aber ich glaube es sollte nicht schwer sein, es zu lösen.


    Ich habe mit den Investitionen im Juli 2019 angefangen. Von Deiner Nachricht verstehe ich, dass die Berechnung der Vorabpauschale in der Zeile 15 der Anlage KAP in der Steuererklärung des nächsten Jahres (2020) eingetragen werden muss und das würde reichen. Habe ich richtig verstanden?


    PS: Ich weiß es ist Deine laienhafte Meinung xD! Wenn das nicht so sein sollte, werde ich mich über Dich nicht beschweren XD. Ich versuche nur, diese Problematik zu verstehen und alles richtig zu machen. Es wurde mir eine 1 Stunde-Beratung für 290€ zzgl. MwSt angeboten...... Also ich recherchiere lieber selber..... Es ist schwieriger aber günstiger XD.

  • Hallo Fredo,


    vielen Dank für Deine Nachricht. Ja, die Anteilen liegen bei einer spanischen Bank.
    Das Finanzamt sagte mir, ich muss die Anlage KAP ausfüllen, nicht die KAP-INV. Aber ganz erhlich, ich weiß jetzt nicht mehr, ob das Finanzamt mich richtig informiert hat. Sie wussten nicht mal, was die Vorabpauschale ist...


    Ich habe mir folgende Seite gelesen:


    https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich einfach die Vorabpauschale in der Anlage KAP (INV?) eingeben. Da meine Anteilen bei einer spanischen Depotbank liegen, gehe ich davon aus, ich muss selber es rechnen und eintragen.


    Das ganze Problem ist: Es wurde mir gesagt, ich muss die Erträge (Dividenden/Zinsen) eingeben aber diese Information bekomme ich nicht von der spanischen Depotbank. Dann, wie soll ich wissen, was ich eintragen soll? Reicht es aus, wenn die Vorabpauschale eingetragen wird? Das ist die große Fragen.

  • Die Anlage KAP-INV gibt es erst seit diesem Jahr (also für das Steuerjahr 2018), afaik.
    Für welches Jahr machst du deine Erklärung?


    Und weil die Anlage so neu ist, ist sie womöglich in vielen Internetseiten/Blogs noch nicht erwähnt, und evtl. auch nicht allen Finanzbeamten bekannt.



    Vielleicht steht hier noch was dir weiterhilft:


    https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kap.html (untere Hälfte zu KAP-INV)


    https://www.wertpapier-forum.d…usl%C3%A4ndischem-broker/

  • Hallo Fredo,


    ich habe vor einem Monat anzufangen zu investieren.
    Das heißt, ich werde mich darum erst im 2020 kümmern müssen aber ich möchte schon einiges klären.


    Ich habe mir die Anlage KAP-INV angeschaut. Gilt diese Anlage überhaupt für thesaurierende Investmentfons? Die Anlage besteht aus zwei Absätze:


    -Ausschüttungen (die thesaurierende Fonds schütten nichts aus)
    -Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen (ich habe keine Anteilen verkauft und ich werde es nicht machen)


    Also, im Grunde genommen muss ich einfach wissen: Kann ich die Vorabpauschale rechnen und in der Erklärung eintragen? Wenn nicht, muss ich in der Erklärung die Dividenden/Zinsen einzeln eintragen? Wenn ja, kann ich nicht, weil diese Information von der Depotbank nicht geliefert wird.

  • Kater.Ka und ich haben dir schon einiges dazu geschrieben.
    Beispielsweise, dass die Vorabpauschale laut dem InvStG auch zu den Erträgen zählt, also im ersten Absatz der Anlage KAP-INV anzugeben sinnvoll erscheint.


    Noch als Info: Das InvStG unterscheidet nicht zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Es gilt für beide Arten gleichermaßen. Bei der Berechnung der Vorabpauschale werden Ausschüttungen berücksichtigt (falls vorhanden), aber wenn sie sehr niedrig waren, kann es trotzdem zu einer Vorabpauschale kommen.



    Wenn du damit nicht zurecht kommst, solltest du vielleicht besser die Wertpapiere in einem deutschen Depot laufen lassen und/oder dazu wirklich einen Steuerberater konsultieren.


    Im Gegensatz zu uns, dürfen Steuerberater dann auch auf deinen Einzelfall eingehen und für ihren Aufwand entsprechend Honorar verlangen.


    Sorry, mag ernüchternd klingen, aber so sieht's leider aus.

  • Hallo Zusammen,


    das Finanzamt hat mir mitgeteilt, ich muss mir keine Sorgen machen, da eine Lösung gefunden werden wird.
    Einen Steuerberater habe ich bereits gefunden und er sagte mir er wird sich darum kümmern.


    Meiner Meinung nach, das einfachste wäre es selber die Vorabpauschale zu berechnen und es in der Steuererklärung einzutragen (mit den Berichte der Investmenftonds als Nachweis, natürlich). Der einzige Unterschied ist, die Depotbank berechnet die Vorabpauschale nicht (da die Depotbank im Ausland sitzt) sondern ich berechne es. Hauptsache, dass das Finanzamt weiß, dass ich meine Steuer bezahle XD.