Wohnungs-Teil-Eigentum

  • Hallo Community,


    leider (durch Erbfall) bin ich Miteigentümer an 2 Eigentumswohnungen geworden, jeweils zu 0,25 Anteilen. Zuvor habe ich mich nie damit beschäftigt, das hat alles mein Vater gemacht. Eine Wohnung wird durch meine Mutter weiter bewohnt, die andere ist vermietet. Nun stehen meine Mutter und ich a weng deppert da, im Bekanntenkreis gibt es auch niemanden, der richtigen Rat geben kann (wenn die Eigentum haben, dann ein Haus).


    Folgende Fragen beschäftigen mich in letzter Zeit besonders:


    1) Meine Eltern hatten (bzw. es besteht weiter) ein separates Girokonto, auf das die Miteinnahmen eingingen sowie das Hausgeld für die vermietete und die Grundsteuer für beide Wohungen abgingen. Überschüssen des "normalen" Girokontos hatte mein Vater dorthin auch verschoben.
    Nach meinem Kenntnissstand habe ich nun Anspruch auf 1/4 der Mieteinnahmen und muss 1/4 der Kosten zahlen. Meinetwegen kann das alles weiter so über dieses eine Konto laufen, auf das Geld bin ich nicht angewiesen, die Kosten kann ich dahin überweisen. Aber wie sieht das steuerlich/rechtlich aus? Sollten wir das irgendwie trennen, oder zumindestens gesondert erfassen, falls irgendjemand mal nachfragt (Finanzamt?)?
    Für zukünfige Überschüsse auf dem Girokonto meiner Mutter würde ich dieses "Wohnungskonto" nicht mehr nutzen wollen, sondern eher dafür ein Tagesgeldkonto anlegen. Damit diese Dinge wenigstens zuküntig getrennt sind.
    Wie sieht es steuerlich mit dem Erbanteil des Geldes auf dem Konto (bzw. den Konten) aus? Sollte ich das aus irgendwelchen Gründen auf mein Konto überweisen? Ich brauche es nicht, am liebsten würde ich das lassen, wo es ist.


    2) Ich spiele mit dem Gedanken, in einen der Eigentümervereine einzutreten. Hintergrund ist der, dass ich - wie schon oben geschrieben - von der ganzen Wohneigentums-Materie keinerlei Ahnung habe und mir von einer Mitgliedschaft Hilfe erhoffe, sei es durch Fachartikel, Communities, Hotline etc. Mir sind zurzeit die beiden Vereine "Wohnen im Eigentum" (mein Vater hatte deren Newsletter abonniert) und "Haus und Grund" bekannt. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Mitgliedschaft in einem dieser Vereine? Oder kennt jemand noch weitere?


    Vielen Dank im Voraus für Tipps, Hinweise und Meinungen! :)


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

  • Aber wie sieht das steuerlich/rechtlich aus?

    Sie sind zusammen mit Ihrer Mutter in einer Erbengemeinschaft.


    Eine Erbengemeinschaft ist aus der Sicht des Gesetzgebers "auf Auseinandersetzung gerichtet". D.h. normalerweise verständigen sich die Erben untereinander und trennen das Vermögen des Erblassers.


    In Ihrem Fall könnte das bedeuten, dass Sie die vermietete Wohnung verkaufen und Ihre Mutter Sie aus dem Verkaufserlös auszahlt.


    Es gibt auch Erbengemeinschaften, die über Jahre oder Jahrzehnte bestehen. In diesem Fall wird es allerdings rechtlich und steuerlich kompliziert. Sie dürfen nur gemeinsam entscheiden. Das betrifft auch die Wohnung, die Ihre Mutter bewohnt.
    Ausserdem steht Ihnen eine Nutzungsentschädigung zu, dafür dass Ihre Mutter die Wohnung bewohnt, die ihr nur zu 3/4 gehört. Wenn Sie so wollen, wäre das ein Viertel der hypothetischen Miete für die durch Ihre Mutter genutzte Wohnung.


    Für die vermietete Wohnung begründen Sie als Erbengemeinschaft eine gemeinsame Einkommensquelle. Dies hat zur Folge, dass Sie jedes Jahr eine steuerliche Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abgeben müssen. Ob Sie das ohne Steuerberater hinkriegen, kann ich nicht beurteilen.


    Eigentlich macht es keinen Sinn zwei Wohnungen zu haben, die der einen Erbin (Ihrer Mutter) zu 3/4 und Ihnen zu 1/4 gehören. Aus meiner Sicht wäre Verkauf einer Wohnung und Aufteilung des Erlöses die bessere Lösung.

  • Besser hätte ich es auch nicht formulieren können.
    Sie sollten mit Ihrer Mutter eine Lösung finden, durch die Sie aus dem Eigentum rauskommen. Ob durch Verkauf einer Wohnung oder anderweitiger Abfindung für die Übertragung Ihres Anteils auf Ihre Mutter ist im Grunde egal.


    So, wie das jetzt ist, ist es steuerrechtlich einfach unschön, ich würd mich das ohne Steuerberater nicht trauen, das auseinanderzufriemeln. Sie müssen ja auch bedenken, dass Sie gegen die Mieteinnahmen die Ausgaben anteilig absetzen können.