Besteuerung von Altfonds(Freibetrag)

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem bei der Abgeltungssteuer:


    Ich habe einen Aktienfonds (depotführende Stelle im Ausland, Luxemburg) von dem ich 2018 Altanteile verkauft habe, für die - von der Gesellschaft ausgewiesen - 507€ Erträge angefallen sind. D. h. zu versteuern war nichts aufgrund des Freibetrags von 801€.


    Trotzdem wurde mir von dem Freibetrag von 100000€ für den Verkauf von Altanteile, dieser Betrag abgezogen. (Im Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung des Freibetrages nach § 56 Abs. 6 InvStG.)


    Bei einem Verkauf eines Kollegen ebenfalls eines Aktienfonds (depotführende Stelle im Ausland, Luxemburg) mit ein einem Ertrags von unter 801 €, gab es im Steuerbescheid keine "Gesonderte Festellung des Freibetrages".


    Die Frage ist nun, was ist ist hier rechtens. Wenn die Erträge aus dem Verkauf von Altanteilen unterhalb des Sparerfreibetrages liegen, verringern die dann tatsächlich den generellen Freibetrag, den man für den Verkauf von Altanteilen hat.


    Gibt es da bei euch Erfahrungen?


    viele Grüße
    Eduardo

  • Was meinst du mit "depotführende Stelle im Ausland, Luxemburg"?


    Wenn es ein Depot bei einem ausländischen Broker ist, dann haben dort jegliche Erträge noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen, du kannst bei einem ausländischen Broker keinen Freistellungsauftrag dafür stellen, und du bist verpflichtet diese Erträge in der Anlage KAP bzw. KAP-INV in der Steuererklärung anzugeben. Unabhängig davon, ob du unter dem Sparerpauschbetrag bleiben wirst und evtl. auch via Steuererklärung dann keine Steuer abgezogen wird.



    Sollte es ein Depot eines deutschen Brokers sein:
    Meines Wissens ist es so, dass diese steuerfreien 100.000 EUR pro Person für Gewinne von Alt-Fondsanteilen nur über die Steuererklärung geltend gemacht werden können.


    Siehe hierzu hier, unter "Steuererstattung beantragen"
    https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66959

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf den Link. Das hat hat mich dazu gebracht den Artikel noch mal
    im Detail zu lesen (und zugebener Maßen habe ich dort beim früheren Lesen viel überlesen).


    Es geht hier nicht um ETFs sondern um alt Anteile von Aktienfonds. Die Einträge, die in KAP u. KAP-INV
    zu machen sind, werden von den Gesellschaften mitgeteilt.


    Mein eigentliches Problem ist ja, daß auf einem Steuerbescheid eine Redudzierung des
    Freibetrages auf 99.500 ausgewiesen wird und auf dem anderen - bei Eingaben
    an den gleichen Stellen und in ähnlicher Höhe in KAP und KAP-INV - nicht und mir gefällt es nicht,
    daß der Freibetrag reduziert wird, obwohl ja die Erträge, die entstanden sind, meiner Meinung
    nach unter den Sparerfreibetrag fallen. Wonach es ja bei einem anderen Steuerbescheid, der mir vorliegt aussieht.
    Ich werde mich dazu nochmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und das Ergebnis posten.


    vielen Dank
    und viele Grüße

  • Lt. Auskunft vom Finanzamt wird zunächst immer der bestehende Freibetrag (bei Verkauf v. Altaneilen Aktienfonds) in
    Anspruch genommen. Erst danach zieht der Sparerfreibetrag.