Hallo,
ich habe folgendes Problem bei der Abgeltungssteuer:
Ich habe einen Aktienfonds (depotführende Stelle im Ausland, Luxemburg) von dem ich 2018 Altanteile verkauft habe, für die - von der Gesellschaft ausgewiesen - 507€ Erträge angefallen sind. D. h. zu versteuern war nichts aufgrund des Freibetrags von 801€.
Trotzdem wurde mir von dem Freibetrag von 100000€ für den Verkauf von Altanteile, dieser Betrag abgezogen. (Im Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung des Freibetrages nach § 56 Abs. 6 InvStG.)
Bei einem Verkauf eines Kollegen ebenfalls eines Aktienfonds (depotführende Stelle im Ausland, Luxemburg) mit ein einem Ertrags von unter 801 €, gab es im Steuerbescheid keine "Gesonderte Festellung des Freibetrages".
Die Frage ist nun, was ist ist hier rechtens. Wenn die Erträge aus dem Verkauf von Altanteilen unterhalb des Sparerfreibetrages liegen, verringern die dann tatsächlich den generellen Freibetrag, den man für den Verkauf von Altanteilen hat.
Gibt es da bei euch Erfahrungen?
viele Grüße
Eduardo