Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen

  • Hallo Britta,


    Sie meinen sicher das Verfahren AZ: XI ZR 340/14, wobei mit einem Urteil wohl erst 2015 zu rechnen ist. Wie sollte man vorgehen, damit event. Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren bei KfW-Krediten (2005) nach dem 31.12.2014 nicht doch verjährt sind?


    Grüße von Petermann


    Hallo Petermann,


    ich hatte schon am 19. November darauf hingewiesen, dass die Revision mit dem Az. XI ZR 340/14 gegen das Urteil des LG Itzehoe vom 01.07.2014 (Az. 1 S 187/13) zurückgenommen wurde. Die Abweisung der Klage gegen die betroffene Sparkasse auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren für einen KfW-Kredit ist damit rechtskräftig.


    Ich hatte ebenfalls auf das weitere klageabweisende Urteil des LG Bückeburg vom 11.09.2014 (Az. 1 S 60/13) hingewiesen, gegen das wiederum Revision eingelegt wurde. Dieses Verfahren trägt das Az. XI ZR 454/14. Es ist das einzige Revisionsverfahren, das zu den Gebühren bei KfW-Krediten derzeit beim BGH anhängig ist und es bleibt abzuwarten, ob diesmal die Kläger das Verfahren weiterbetreiben.


    In Anbetracht der beiden landgerichtlichen Berufungsurteile zugunsten der betroffenen Banken wird bei KfW-Krediten keine Bank einem Verlangen nach Erstattung der Bearbeitungsgebühren oder gar der Risikoprämie für die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung nachkommen. Beim aktuellen Stand der Rechtsprechung ist auch der Gang zum Anwalt eher nicht zu empfehlen.


    Wer sich die kleine Chance auf Erstattung für den Fall erhalten will, dass sich die Rechtsprechung noch dreht, sollte am besten mit dem Musterbrief von Stifung Warentest für KfW-Kredite mit erhöhter Kreditsumme (Seite 13) bei seiner Hausbank die Gebühr einfordern. Diese wird zwar sicher ablehnen. Der Musterbrief enthält aber zugleich hilfsweise die Bitte, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem einschlägigen Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dieser Bitte wird die Hausbank mit etwas Glück zumindest befristet nachkommen. Dann kann einstweilen in Ruhe die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden. Besteht der Anspruch, laufen auch die Nutzungszinsen weiter, sodass daraus kein finanzieller Nachteil entsteht.


    Wenn die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet, empfiehlt es sich bei verjährungsbedrohten (möglichen) Erstattungsforderungen, bis Ende des Jahres das kostenlose Schlichtungsverfahren beim zuständigen Ombudsmann einzuleiten. Dieser wird zwar auch nicht gegen die Bank entscheiden, solange es keine entsprechende BGH-Rechtsprechung zu KfW-Krediten gibt. Für die Dauer des Verfahrens zuzüglich sechs Monate ist aber die Verjährung gehemmt und wenn dann vielleicht im Sommer oder Herbst nächsten Jahres die Hemmung ausläuft und noch keine rechtliche Klarheit herrscht, wird über das weitere Vorgehen neu nachzudenken sein.


    Gruß
    Torsten


    PS. Mein Hinweis auf das Urteil des LG Bückeburg war letzte Woche von Britta auf der Hauptseite zu den Kreditgebühren schon mit eingearbeitet worden, ist aber dem Datenverlust aufgrund der späteren technischen Schwierigkeiten zum Opfer gefallen. :(

  • Hallo zusammen...


    Ich habe einen Kredit bei der L-Bank...
    die Bearbeitunsgebühren sind bei Auszahlung einbehalten worden (2200 €).
    Ich blick wirklich nicht mehr durch; jeder sagt was anderes.
    Stimmt das, dass ich keine Chance habe das Geld wieder zu bekommen da es sich um Verwaltungsrecht handelt?
    Nach telefonischer Nachfrage bei der L-Bank wurde mir erklärt dass bis jetzt noch kein Geld ausbezahlt wurde da es sich um Förderdarlehen handle und kein Verbraucherkredit sei (laut BGB).
    Oder soll ich doch den Musterbrief nehmen und einsenden?
    Ich wäre für eine kurze Rückantwort sehr sehr dankbar...


    Liebe Grüsse
    Jessy

  • Hallo Franziska,


    vielen Dank für die Einordnung an die "richtige" Stelle.


    Hallo TorstenH,


    vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ihr Hinweis vom 19.November war mir leider nicht aufgefallen, da ich meine Anfrage ursprünglich in einem anderen
    Thread gestellt habe und erst später die Einordnung hierher durch Franziska erfolgte (s.o.).


    Viele Grüße an Sie beide von petermann

  • Guten Tag,


    nachdem ich mich jetzt mehrere Stunden in verschieden Foren in das Thema eingelesen habe, bleiben leider mehr Fragen als Antworten offen.


    In meinem Fall geht es um ein Förderdarlehen für eine selbsgenutze Wohnimmobilie der NRW.Bank. Neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung i.H.v. 0,4% zahle ich jedes Jahr 0,5% Bearbeitungsgebühr. Die aktuelle Haltung der Bank zum bekannten Thema habe ich inzwischen in Erfahrung gebracht (http://www.nrwbank.de/de/theme…tungskostenbeitraege.html), auch dass wohl ein genaues Urteil in 2015 zu erwarten ist.


    Was mich jetzt am meisten interessiert ist, ob es bei einem Widerspruch um bereits gezahlte Gebühren (in meinem Fall nun in 4 Jahren insg. rund 3000€) oder aber auch um zukünftige Jahre geht!?! Immerhin plane ich ja durchaus das Darlehen die nächsten Jahre (Jahrzehnte) noch abzubezahlen? Nimmt eine Bank denn im Idealfall wirklich auch für zukünftige Jahre die Bearbeitungsgebühr zurück?

  • Ich habe versucht die Bearbeitungsgebühr von 4 % unseres Kredites von 2006 zurück zufordern.Der erste Antrag wurde von der Bank abgelehnt mit der Begründung der Verjährung.Den zweiten Antrag hab ich nach der neuen Urteilsverkündung das die Frist auf 10 Jahre erhöht wurde gestellt.Jetzt bekam ich wieder eine Absage.Dieses Mal mit der Begründung das KFW Gelder nicht unter dieses Urteil fallen .Sie berufen sich auf §§491 ff und §491 Abs.2 Nr.5 BGB Palant Kommentar zum BGB;§491 Rn.17 . Was soll ich jetzt machen ?Ed geht um eine Kreditsumme in Höhe von 28000 ,- €

  • Also,


    ich (Nicht-Jurist) versuche mal zusammen zu fassen.


    Kunde schließt einen Kreditvertrag, z.B. mit der VOBA.
    Zinsgünstig, da Förderprogramm. KfW ist der wahre Geldgeber.
    Vertragspartner also VOBA!!!
    Im Vertrag sind 2% Bearbeitungsgebühren, völlig unmissverständlich auch als solche deklariert.


    Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, oder?
    Kunde fordert diese daher zurück.
    VOBA lehnt ab.
    VOBA argumentiert u.a., sie habe diese Gebühr ja nicht vereinnahmt, sondern die KfW.


    Hallo!
    Ich habe einen Vertrag mit der VOBA und nicht mit der KfW!


    Wenn meine Oma mich fördert, selbige aber plötzlich verstirbt und ich daher die Raten nicht mehr zahlen kann, wird die VOBA doch wohl schnurstraks auf mich als Vertragspartner zukommen und nicht auf die Oma,.

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell gibt es keine explizite Rechtsgrundlage für Förderdarlehen, siehe Diskussion im separaten Thread.


    Daher entweder akzeptieren oder über RA den Rechtsweg bestreiten.

  • Hallo,


    ich habe über die Sparkasse einige KfW-Darlehen abgeschlossen und auch Bearbeitungsgebühren bezahlt.
    Die Bank sagt Ansprechpartner ist die KfW und die KfW sagt die Bank ist mein Ansprechpartner.
    Die Zeit vergeht und nichts kommt raus. Jetzt meine Frage wohin stelle ich meine Forderung?
    Mit der KfW hatte ich nie was zu tun - es lief alles über die Hausbank.
    DANKE!!!

  • Hallo,


    ich habe über die Sparkasse einige KfW-Darlehen abgeschlossen und auch Bearbeitungsgebühren bezahlt.
    Die Bank sagt Ansprechpartner ist die KfW und die KfW sagt die Bank ist mein Ansprechpartner.
    Die Zeit vergeht und nichts kommt raus. Jetzt meine Frage wohin stelle ich meine Forderung?
    Mit der KfW hatte ich nie was zu tun - es lief alles über die Hausbank.
    DANKE!!!


    Ich habe genau das gleiche Problem ! Die Sparda Bank verweist mich an die KfW, die KfW verweist mich an die Sparda-Bank. Im übrigen weigert sich die Sparda, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich werde mich nächste Woche an den Ombudsmann für die Sparda wenden, um die Verjährung zu stoppen. Nach langer Überlegung bin auch ich davon überzeugt, dass die Sparda mein Ansprechpartner ist, da der Vertrag mit ihr geschlossen wurde. Schade, denn bislang war ich mit der Sparda-Bank sehr zufrieden !

  • Zitat

    Nach langer Überlegung bin auch ich davon überzeugt, dass die Sparda
    mein Ansprechpartner ist, da der Vertrag mit ihr geschlossen wurde.


    Das sehe ich auch so.


    Wenn Sie nicht mehr zahlen können/wollen, dann kommt die Sparda ja auch auf Sie, und nur auf Sie, zu.

  • Hallo Experten!
    Bin mir nichtsicher,dass ich das hier richtig mache, wegen dem neuen Thema.Ist ja nichtwirklichneu.
    Ich habe ein Förderdarlehen der Landeskreditanstalt Karlsruhe. Die Rückzahlung habe ich beantragt, wurde aber natürlich abgelehnt. Wie ich hier schon gelesen habe, wird das wohl schwierig, da die Gestzeslage hier noch nicht eindeutig geklärt ist. Wie muss ich mich weiter verhalten?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
    VG und schon mal vielen Dank
    Ute

  • Guten Abend,


    ich habe ein Darlehen z-15 bei der L-Bank. und damit verbunden Verwaltungs- und Geldbeschaffungsgebühren gezahlt (2%). Habe die Bank angeschrieben und eine Rückmeldung von 5 Seiten erhalten.
    Meine Frage ist nun, ob durch diesen Abschnitt der L-Bank die Verjährung gestoppt ist, oder ob ich nochmals über den Ombusmann der öffentlichen Banken aktiv werden muss. Für eine Rückmeldung im Voraus vielen Dank


    … zur Zahlung von einmaligen Geldbeschaffungskosen und einmalige Verwaltungskosten bei Förderdarlehen der L-Bank unwirksam sind, würden wir ggf. prüfen, ob und inwieweit auch in Fällen, in denen die Darlehensnehmer die Rückerstattung der entsprechenden Beträge verlangt, anschließend jedoch nicht gerichtlich geltend gemacht hat, eine Erstattung erfolgen muss. Dabei würden wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Verkündung der eingangs erwähnten BGH-Urteile vom 13.05.2014bis zur rechtskräftigen Klärung der Frage, ob die L-Bank einmalige Geld/Verwaltungskosten bei Förderkrediten wirksam vereinbaren kann, im Rahmen der Ermittlung des Zeitpunkts des Verjährungseintritts nicht mitrechnen, d.h. Sie so behandeln, als wäre die Verjährung während dieses Zeitraums in entsprechender Anwendung von 203 BGB gehemmt gewesen „

  • Ich habe ein Förderdarlehen der Landeskreditanstalt Karlsruhe. Die Rückzahlung habe ich beantragt, wurde aber natürlich abgelehnt. Wie ich hier schon gelesen habe, wird das wohl schwierig, da die Gestzeslage hier noch nicht eindeutig geklärt ist. Wie muss ich mich weiter verhalten?


    1. Widersprechen
    2. Verjährung klären, bis spätestens 31.12.2014 !!!
    3. Abwarten, vermutlich Anfang 2015 BGH Entscheid


    Im übrigen bin ich (Laie) der Ansicht, die BG von dem Vertragspartner zurück zu fordern, meist Banken oder Sparkassen, die z.B. für die KfW arbeiten.


    Wie ist das mit der Landeskreditanstalt Karlsruhe? Ist der Vertrag mit denen oder einer Bank geschlossen?


    Übrigens, die meisten Förderdarlehen lassen sich ohne VfE jedezeit vollständig/teil tilgen.
    :)