Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen

  • Hallo ich habe 2004 ein Förderdarlehen der L-Bank erhalten für einen Hauskauf,
    hier wurden mehrfach pro darlehen 1% und 2% einmalige Kosten angesetzt sind diese gemäß der aktuellen rechtsprechung konform ?
    Kann man diese zurückfordern ?
    Danke

  • Hallo,


    das ist neben der Frage der Verjährung die Frage, die noch nicht geklärt ist: " Ist die Rechtsprechung des BGH zu den Kreditbearbeitungsgebühren auch auf Förderdarlehen anwendbar?"
    Ihre Förerbank wird sich auf den Standpunkt stellen, dass die neue BGH-Rechtsprechung selbstverständlich nicht auf Förderdarlehen anwendbar ist.
    Der BGH hat in seinem Urteil zu den Kreditgebühren eine AGB-Kontrolle durchgeführt. Es ist aber aus meiner Sicht kein Grund ersichtlich, warum eine solche Kontrolle nicht auch für Förderdarlehen gelten sollte.


    Ich würde die Gebühren an Ihrer Stelle zurückfordern, machen Sie sich aber darauf gefasst, dass Ihre Bank das erstmal ablehnen wird. Da muss man dann hartnäckig sein und gut argumentieren.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo an alle, habe bei der Sparkasse Mittelsachsen ein Darlehnsvertrag- Förderkredit KFW für die Installation einer Solaranlage über 11.000€ abgeschlossen. Drin steht, dass eine laufzeitunabhängige Gebühr von 4,00 v.H erhoben wird. Auf dem Kontoauszug des Kontoauszuges steht: 440,00€ Bearbeitungsgebühr Landesbank Baden-Würtemberg - Disagio. Kann ich diese Gebühren zurückfordern.


    Danke Ihnen für Ihren Rat. polo :P

  • Hallo polo,


    bei Förderdarlehen gibt es bislang keine 100 % aussagekräftige Rechtsprechung. Unsere Expertin Britta hat sich in einem anderen Thread schon einmal mit der Frage von Förderdarlehen auseinandergesetzt:


    Einmalige Kosten L- Bank förderdarlehen - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Auch wenn das die Frage nicht konkret beantwortet: Je mehr Kreditnehmer bei Förderdarlehen auf ihr Recht bestehen, desto eher sind die Aussichtschancen. Letztendlich kann es auch in diesem Fall wieder auf eine Grundsatzentscheidung hinauslaufen... Wer weiß?


    Viele Grüße


    Franziska

  • Im Thread zu den Kreditgebühren häufen sich mittlerweile die Fragen zu der Behandlung von Bearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen. Da die Thematik eine sehr spezielle ist, soll ihr hiermit ein eigener Thread zur Verfügung stehen. Die bisherigen Beiträge zu Förderdarlehen sind hier exemplarisch aufgelistet:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 3 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Einmalige Kosten L- Bank förderdarlehen - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Kreditbearbeitungsgebühr - Frage stellen - Finanztip Community


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 26 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 46 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community



    Richtweisend ist jedoch hauptsächlich der folgende Beitrag:





    Quelle: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 17 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community

  • Hallo,


    ich möchte mich diesem Thema mit einer Frage anschließen, deren Behandlung ich hier noch nicht feststellen konnte.


    Ich habe gelesen, dass zur Frage von KfW-Darlehen zu Beginn des kommenden Jahres ein Urteil des BGH erwartet wird. Gleichwohl bin ich schon jetzt für eine Einschätzung dankbar, ob ein Disagio (4% Abschlag auf ein Wohnraummodernisierungs-Darlehen der KfW über meine Hausbank) ganz oder zum Teil zurückgefordert werden kann.


    Die entsprechenden Formulierungen im Darlehensvertrag mit der Hausbank lauten:


    Es wird ein Disagio (Abzug vom Nennbetrag des Kreddites) von 4 % erhoben. Dieses umfasst eine Risikoprämie von 2 % für das Recht auf außerplanmäßige Tilgung des Kredits.


    In der Anlage zum Darlehensvertrag heißt es zur Position "Effektivverzinsung":


    Der anfängliche effektive Jahreszins beträgt 3,93 v.H. Dabei wurde verrechnet:


    das Disagio auf den Zeitraum der Zinsbindung, für den dem Darlehensnehmer bei regelmäßigem Darlehensverlauf ein Zinsvorteil gewährt wird (Zinsvorteilszeitraum).


    die Bearbeitungsprovision/Risikoprämie für das Recht auf außerplanmäßige Tilgung auf die festgelegte Zinsbindung.


    Sonstige Kosten des Darlehens sind im Vertrag nicht ausgewiesen.


    Frage:
    Ist dies ggf. ein Rückfordrungsfall?


    Beste Grüße
    Bernd

  • Hallo


    ich habe ein Darlehen bei der Bayern LB.
    Habe Ihnen auch geschrieben, dass ich die Bearbeitungskosten zurück verlange.
    Als Antwort kam, dass das ein Förderdarlehen zu staatlich festgelegten Konditionen ist. Und somit treffe das Urteil nicht zu.
    Stimmt das?
    Wenn nein, was kann/soll man als nächsten Schritt machen?


    Desweiteren sagt meine RSV, dass sie die Kosten nicht übernehmen, da das Darlehen vor der Versicherung abgeschlossen wurde. Habe aber bereits ein Urteil vom BGH gefunden, dass das Urteil vom 25.10.2014 als Termin für die RSV ausschlaggebend ist.


    Gruß
    Sonja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Benson,


    die Frage wurde schon desöfteren gestellt und diskutiert. Geben Sie doch über die Suchfunktion oben rechts mal den Begriff "Förderdarlehen" ein, dann sollten Sie die entsprechenden Beiträge finden.


    u.a. hat sich @Britta sehr ausführlich zu diesem Thema zu Wort gemeldet.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo
    Danke für die Antwort.
    Ja, das habe ich bereits gelesen - aber die Beiträge sind vom August und da waren die Förderdarlehen noch nicht dabei - und ein aktuelles Urteil wird nirgends besprochen bzw. finde ich es nicht


    Gruß
    Sonja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sonja,


    es gibt ein Urteil was im Forum häufig genannt wird. Mit dem Suchbegriff "Itzehoe" solltest Du es finden können.


    Hier wurde die Klage zu einem Förderdarlehen vom Gericht abgewiesen.


  • Hallo Bernd,
    auch bei unserem KfW-Darlehen war die Auszahlungsrate 96% -> d.h. 4% Disagio.
    Später in den Abrechnungen hat die durchleitende Bank aber die 4%, die sie jeweils bei Auszahlung der Kredittranchen abgezogen hat, als "Bearbeitungs-/Schätzkosten" bezeichnet. Es handelt sich hier aber um die 4% Disagio.
    Sollte ich hier einen Fehler in den Bezeichnungen machen, bitte ich die Fachleute um Verzeihung und Korrektur.


    Wir haben jedenfalls einen Musterbrief, den für KfW-Darlehen, abgeschickt und warten auf Antwort.


  • Nach intensiver Recherche bezüglich Rückerstattungen Verwaltungskosten bei Förderdarlehen habe ich nun
    noch eine Frage. Macht es Sinn dennoch einen Musterbrief zur Investitionsbank mit der Aufforderung zur Rückerstattung der Kosten zu schicken und im Falle der Ablehnung einen Ombudsmann zu einzuschalten?
    Sollte es wirklich noch ein e Entscheidung des BGH erfolgen, würde man damit die Verjährung stoppen?


    Gruss Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Carmen,


    einen Brief zu senden und auf die Antwort zu warten, kann aus meiner Sicht kein Fehler sein.
    Ob die Verjährung dadurch gehemmt ist ... gute Frage, die den Rechtsexperten vorbehalten sollte .. vielleicht kann sich @Britta und @RAWedekind ja dazu äußern.

  • Ich habe im März 2011, über meine Sparkasse, einen KfW Kredit zur Wohnraummodernisierung abgeschlossen. Von der Sparkasse wurden 4% des Darlehens als Gebühr einbehalten.
    Finanztipp weist darauf hin, dass die Rechtssituation bei KfW-Darlehen noch unklar ist und das voraussichtlich erst Anfang 2015 gerichtlich darüber entschieden wird.
    Finanztip:"Die Verjährung endet normalerweise immer am 31. Dezember des dritten Jahres." - also in meinem Fall 31.12.2014
    Meine Frage: Muss ich meine Ansprüche noch in 2014 geltend machen, obwohl über die rechtliche Situation erst 2015 entschieden wird und ich evtl. überhaupt keinen Anspruch habe?

  • Hallo ich habe im Jahr 2009 einen Kredit bei der Investionsbank Schleswig Holstein aufgenommen.


    Hier sind 1% Kreditbearbeitungsgebühr von der Darlehenssumme eingezogen wurden.


    Ich habe das jetzt in einem Biref angemahnt und mich auf die neuesten Urteile des BGH bezogen.


    Die Investionsbank hat mir jetzt mitgeteilt, das dieses für soziale Darlehen und Förderungen von Wohnraum nicht gilt.


    Ich Frage mich jetzt, ob ich mich mit der Antwort zufrieden geben soll
    und ob es wirklich der Wahrheit entspricht, oder ob dies nur ein
    "Abschmetter" Manöver seitens der Bank ist. Unter Google kann ich nicht
    wirklich brauchbares finden! Wer kann helfen?

  • Hallo,


    über die aktuelle Entwicklung der letzten Monate habe ich in den vergangenen Tagen viel gelesen, konnte jedoch keinen Schluss für mein persönliches Anliegen ableiten.


    Ich habe damals ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK genutzt. Im Darlehensvertrag steht unter Anschnitt I. Punkt 3. Zusammenfassung der Vertragskonditionen:


    [...]
    3.6 Derzeitiger Nominalzinssatz: 8,029 % p.a. bestehend aus:
    a) European Interbank Offered Rate (Laufzeit von sechs Monaten) nach dem Stand des letzten Zinsanpassungstermins am 15.06.2008: 5,129 % p.a.
    b) Aufschlag für Verwaltungs- und Zinsstundungskosten: 2,900 Prozentpunkte


    Ferner steht in einem späteren Abschnitt II. Punkt 5 zur Verzinsung:


    [...]
    Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Als Zinssatz für den jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrag gilt die jeweilige European interbank Offered rate (Euribor) mit einer Laufzeit von sechs Monaten zzgl. eines Aufschlags für Verwaltungs- und Zinsstundungskosten in der in ZIffer I. 3.6 b) genannten Höhe.


    Ich habe das Darlehen nach Beendigung des Studiums und Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses nach kurzer Zeit vorzeitig gekappt und den Gesamtbetrag auf einmal zurückgezahlt (anstatt ihn über Jahre hinweg zu tilgen.
    Darlehenssumme: 2500€
    Rückzahlungssumme: 2860€ (gerundet)


    Meine Fragen wären nun:

    • Handelt es sich bei den angegeben Zusatzkosten um Kosten, die ich nun zurückfordern kann?
    • Wenn ja, woher weiß ich bzw. wie errechne ich den entsprechenden Betrag für die Rückzahlung?

    Ich hoffe, hier kann mir zügig weitergeholfen werden, da ich ja sonst in die Verjährung falle.


    Besten Dank schonmal und VG
    Richar B.