Versteuerung Kapitalerträge

  • Hallo zusammen,


    Nach dem Durschschauen des Youtube-Videos vom 10.06.19, in dem es um die Zurückhaltung der Steuererklärung bzw. um die Abgabe um vier Jahre hinausgezögert geht, um damit Zinsen zu erhalten, habe ich noch eine Rückfrage.


    Und zwar geht es darum, dass ich von meinem Tagesgeldkonto bei der Advanziabank aus Luxemburg Zinsen erhalte. Es findet jedoch kein automatisierter Abzug statt, sodass ich selber meinen Zinsertrag versteuern muss. Bedeutet dies, dass ich damit jahresgenau meine Steuererklärung abgeben muss, da ich ja Kapitaleinkünfte hatte und damit keine 4 Jahre warten kann?


    Vorab vielen Dank für eine Rückmeldung.


    VG


    Benjo

  • Unabhängig vom Sparerfreibetrag und vom Grundfreibetrag besteht eine Erklärungspflicht von Kapitalerträgen, welche noch nicht der (deutschen) Kapitalertragsteuer unterlegen haben, also u.a. Kapitalerträge wie Zinsen/Dividenden bei Banken/Brokern im Ausland.
    Siehe hierzu § 32d (3) 1 EStG.


    Allerdings bedeutet eine Steuererklärungspflicht nicht automatisch, dass auch Steuern abgezogen werden.
    Denn ein (ggf. verbleibender) Sparerfreibetrag bzw. Grundfreibetrag wird natürlich in der Steuererklärung berücksichtigt.

  • Hallo zusammen,


    Vielen Dank für die Antworten.


    Wenn ich mir als Laie 32d Abs. 3 S.1 EStG anschaue, so steht dort nicht, dass ich im selben Jahr des Kapitalertrags auch die Steuererklärung abzugeben habe.


    Dies würde ja bedeuten, dass ich theoretisch vier Jahre nachwievor warten könnte - oder irre ich mich da?


    VG


    Benjo

  • Aus dem Paragraph resultiert m.E. eine Erklärungspflicht.


    Und bei Pflichtveranlagung muss die Steuererklärung eben bis zum 31.07. eingereicht werden.


    Nur bei freiwilliger Veranlagung kann man sich mit der Abgabe lange Zeit lassen.