Optimales Elterngeld noch möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich im Forum mal durchgelesen, aber leider ist mein Anliegen zu individuell, sodass ich keine direkte Antwort gefunden habe.


    Es geht um folgendes: Meine Frau und ich haben im Mai 2019 geheiratet und uns im Juni dazu entschlossen, die SK von 4/4 auf 3 (ich) / 5 (meine Frau) zu wechseln. (Was ich heute bereue, aber das ist ein anderes Thema X( )
    Nun erwarten wir im Mai 2020 unser erstes Kind, und planen, dass meine Frau 12 Monate in Elternzeit geht. Hierfür möchten wir natürlich das bestmögliche Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Steuerklassen der letzten 12 Lohnabrechnungen meiner Frau sehen also wie folgt aus:

    • April und Mai 2019 - SK1 = 2 Monate
    • Juni 2019 - SK4 = 1 Monat
    • ab Juli 2019 - voraussichtlich November 2019 SK5 = 5 Monate
    • ab Dezember 2019 - voraussichtlich März 2020 SK3 = 4 Monate (Da SK-Wechsel erst wieder im November möglich und Mutterschutz im April beginnt)

    Somit würden wir für das Elterngeld SK5 angerechnet bekommen. Sehe ich das alles richtig? Seht ihr vielleicht eine Möglichkeit, doch noch das optimale Elterngeld (SK3) zu bekommen? Ist vielleicht ein erneuter SK-Wechsel irgendwie früher möglich?


    Wir sind um jede Hilfe dankbar.

  • Huhu,


    erstmal herzlichen Glückwunsch zu Hochzeit und Kind.


    Damit haben wir uns auch schon auseinandersetzen dürfen, wir haben allerdings im Dezember 2018 geheiratet, so dass wir kein Problem mit dem zweimaligen Wechsel hatten.
    Allerdings haben wir auch etwas zu lange gewartet, so dass ich noch bis Ende des Monats auf Mutterschutz verzichtet habe, um die notwendigen Monate voll zu bekommen. (D.h. ich hab jetzt Mai bis Oktober auf dem Lohnzettel SK 3 stehen, das reicht, hab halt auf die komplette Elternzeit im Oktober verzichtet, Kind kommt mitte November, muss man halt auch abwägen, ob es einem das Wert ist).


    Bei euch ist das aber, wenn ich das richtig gerechnet habe, auch mit Verzicht nicht möglich.


    ich fürchte daher, das wird bei euch nix mehr. Ich habe damals nix gefunden, wie man das auch verkürzen könnte. Es muss auf mindestens sechs Lohnzetteln die Steuerklasse 3 stehen. Und leider wüsste ich auch nicht ,dass man die SK mehrmals im Jahr ändern kann (nicht mal für das höhere Elterngeld, sagt das FG Köln, 3 K 887/16).

  • Hallo,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort und deine Glückwünsche! :)


    Dein Beitrag bringt mich auf die Idee, Ende März und im April auf Mutterschutz zu verzichten und somit wären wir dann bei:

    • 1 Monat SK1 (Mai 19),
    • 1 Monat SK4 (Juni 19),
    • 5 Monate SK5 ( Juli 19 - Nov 19) und
    • 5 Monate SK3 (Dez 19 - April 20)



    "Theoretisch". Ob das in der Praxis so funktioniert, lässt sich ja heute schwer abschätzen. Würde das denn Sinn machen? Würden wir dann die SK3 anerkannt bekommen?
    Zumal man ja auch Urlaub für den Mutterschutz Zeitraum vor der Geburt nehmen könnte, oder mache ich einen Denkfehler?


    Ich denke, wechseln sollten wir auf alle Fälle, da sich das Mutterschaftsgeld ja auch auf das Nettoeinkommen bezieht. Ob es dann am Ende noch mit dem höheren Elterngeld klappt, kann man dann nur abwarten. X/


    Es ist und bleibt zwar ärgerlich, aber Geld ist auch nicht alles im Leben. :)

  • Huhu,


    also richtig ist auf jeden Fall, dass man auf Mutterschutz verzichten kann und stattdessen Urlaub nehmen kann. Dann sollte man das dem Arbeitgeber allerdings richtig erklären, sonst kommt der sich blöd vor. ;)


    Also üblicherweise sind 5 Monate nicht ausreichend, aber bei euch sind ja die letzten 12 Monate nicht einheitlich zwei unterschiedliche Steuerklassen sondern 2 Monate SK 1/4, 5 Monate SK 5 und 5 Monate SK 3.


    Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass das tatsächlich funktioniert. Bei mir ist es ja so, dass ich 6 Monate SK 1/4 hatte und 6 Monate SK 3, das reicht aus, damit "überwiegend" die niedrigere SK anerkannt wird... Warum sollte dann nicht 5/5 ausreichen. Aber zu 100% kann ich euch das natürlich nicht sagen, das ist nur eine Vermutung. Hab aber auch keine Ahnung, wo man da nachfragen könnte...


    Was ich auch nicht weiß: Wenn ihr im November die SK ändert, gilt das dann schon für Dezember, oder nicht doch erst für das neue Jahr? Auch da bin ich überfragt.