Hallo zusammen,
ich habe mich im Forum mal durchgelesen, aber leider ist mein Anliegen zu individuell, sodass ich keine direkte Antwort gefunden habe.
Es geht um folgendes: Meine Frau und ich haben im Mai 2019 geheiratet und uns im Juni dazu entschlossen, die SK von 4/4 auf 3 (ich) / 5 (meine Frau) zu wechseln. (Was ich heute bereue, aber das ist ein anderes Thema )
Nun erwarten wir im Mai 2020 unser erstes Kind, und planen, dass meine Frau 12 Monate in Elternzeit geht. Hierfür möchten wir natürlich das bestmögliche Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Steuerklassen der letzten 12 Lohnabrechnungen meiner Frau sehen also wie folgt aus:
- April und Mai 2019 - SK1 = 2 Monate
- Juni 2019 - SK4 = 1 Monat
- ab Juli 2019 - voraussichtlich November 2019 SK5 = 5 Monate
- ab Dezember 2019 - voraussichtlich März 2020 SK3 = 4 Monate (Da SK-Wechsel erst wieder im November möglich und Mutterschutz im April beginnt)
Somit würden wir für das Elterngeld SK5 angerechnet bekommen. Sehe ich das alles richtig? Seht ihr vielleicht eine Möglichkeit, doch noch das optimale Elterngeld (SK3) zu bekommen? Ist vielleicht ein erneuter SK-Wechsel irgendwie früher möglich?
Wir sind um jede Hilfe dankbar.