Hallo,
Ich schaue gerade die Videos von Finanztip zu ETFs. Dort ist von Freistellungsaufträgen die Rede, und dass diese wichtig wären. Fragen dazu:
1. Werden ungenutzte Teile des Sparerpauschbetrages nicht sowieso und sogar verzinst vom Finanzamt erstattet, wenn man eine Steuererklärung macht?
2. Wie bekommt man eine Übersicht, welche Freistellungsaufträge man wo eingerichtet hat? Im Laufe der Jahre war ich Kunde diverser Banken, zunächst durch elterliche Entscheidungen, später aus eigenem Antrieb. Kann man das z.B. beim Finanzamt einsehen? Oder muss man wirklich alle Banken abtelefonieren bzw. schlimmer, wenn die telefonisch aus Datenschutzgründen keine Infos herausgeben, noch aufwändigere Methoden verwenden (Fax/ Brief/ pers. Besuch ...)? Eigentlich müsste ja das Finanzamt auch darauf achten, dass man nicht einfach in Summe den Betrag überschreitet ...
danke