Freistellungsauftrag - Notwendigkeit und Wege, den Überblick zu erlangen

  • Hallo,


    Ich schaue gerade die Videos von Finanztip zu ETFs. Dort ist von Freistellungsaufträgen die Rede, und dass diese wichtig wären. Fragen dazu:


    1. Werden ungenutzte Teile des Sparerpauschbetrages nicht sowieso und sogar verzinst vom Finanzamt erstattet, wenn man eine Steuererklärung macht?
    2. Wie bekommt man eine Übersicht, welche Freistellungsaufträge man wo eingerichtet hat? Im Laufe der Jahre war ich Kunde diverser Banken, zunächst durch elterliche Entscheidungen, später aus eigenem Antrieb. Kann man das z.B. beim Finanzamt einsehen? Oder muss man wirklich alle Banken abtelefonieren bzw. schlimmer, wenn die telefonisch aus Datenschutzgründen keine Infos herausgeben, noch aufwändigere Methoden verwenden (Fax/ Brief/ pers. Besuch ...)? Eigentlich müsste ja das Finanzamt auch darauf achten, dass man nicht einfach in Summe den Betrag überschreitet ...


    danke

  • Hallo @xygdfsgsdfg, willkommen in der Community.


    Zu 1.: Ja, der Sparerpauschbetrag wird im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt, jedoch nicht verzinst. Man wartet halt je nach Zuflusszeitpunkt mehr als ein Jahr auf die Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuer.


    Zu 2.Man bekommt von keiner zentralen Stelle eine Übersicht, da nur ex post die freigestellten Beträge übermittelt werden. s. https://www.bzst.de/DE/Unterne…eistellungsauftraege.html


    Man muss also selbst darauf achten, dass nicht zu viel freigestellt wird. Im Gegensatz zu Deiner Meinung sehe ich das aber nicht so kritisch. Bei welchen Instituten aktuell Konten mit Einlagen und darauf folgend Erträge vorhanden sind sollte bekannt sein. Üblicherweise kann man den Freistellungsauftrag dann online einsehen bzw. er ist bei Kontoauszügen mit abgedruckt. Wenn dann einem Institut irgendwann mal ein Auftrag erteilt wurde bei dem keine Erträge mehr anfallen ist mMn unkritisch.

  • "Geben Sie vergessene Kapitaleinnahmen nachträglich beim Finanzamt an, bevor es Ihnen auf die Spur kommt. Dann kommen Sie ohne Buße oder Strafe davon." - Also doch einfach nur nachzahlen mit der Steuererklärung, soweit ich das verstehe.