Hallo Freunde,
hat man die Möglichkeit die Kreditversicherungskosten sowie die Kredit Bearbeitungskosten zurück zu fordern?
Anders genannt Kreditversicherungsgebühr und Kreditbearbeitungsgebühr
Hallo Freunde,
hat man die Möglichkeit die Kreditversicherungskosten sowie die Kredit Bearbeitungskosten zurück zu fordern?
Anders genannt Kreditversicherungsgebühr und Kreditbearbeitungsgebühr
Hallo rayka,
Kreditbearbeitungsgebühren sind definitiv zurückforderbar. Bei Kreditversicherungsgebühren bin ich mir nicht so sicher. Wenn dadurch die Bearbeitungskosten bez. einer Versicherung abgerechnet werden, ist es ja so, dass dem eine konrete Leistung gegenübersteht.
Stehen denn in den Vertragsdetails Erläuterungen zu den einzelnen Posten, z. B. im Kleingedruckten?
Viele Grüße
Franziska
In der Regel handelt es sich hierbei um eine Risikoversicherung für Tod, Arbeitsunfähig- & Arbeitslosigkeit.
Daher nicht rückforderbar.
Hallo Freunde,
heute Antwort von der Bank, die wie folgt ist.
Sehr geehrter ...
Wir haben Ihr Schreiben erhalten. Die in den letzten Monaten zu diesem Thema ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen 05/2014 noch so entschieden. Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte Verständnis Prüfung Abwicklung der Anfragen noch etwas Zeit.
Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um eine etwaige Verjährung zu verhindern.
Insbesondere ist es nicht notwendig einen Anwalt ein Mahnbescheid zu beauftragen oder Ombudsmannverfahren einleiten zu lassen.
Hallo Rayka,
ist natürlich Blödsinn .... das Urteil ist übertragbar ... aber herzlichen Glückwunsch.
Jetzt können Sie sich überlegen, ob Sie noch die Zinsen nachfordern.
Und nur zur Klärung:
Es handelt sich um die Erstattung der Bearbeitungsgebühr, oder?
Alles anzeigenHallo Rayka,
ist natürlich Blödsinn .... das Urteil ist übertragbar ... aber herzlichen Glückwunsch.
Jetzt können Sie sich überlegen, ob Sie noch die Zinsen nachfordern.
Und nur zur Klärung:
Es handelt sich um die Erstattung der Bearbeitungsgebühr, oder?
Ja wobei im Schreiben auch Zinsen erwähnt wurden nur nicht ausgerechnet und als Zahl mit reingeschrieben.
Danke für die Antwort
Vorsicht: Ein juristisch wasserdichte Zusage ist das trotzdem noch nicht! Die Bank muss dafür auf die "Einrede der Verjährung" verzichten.
Hallo Freunde,
die Banken lassen einem echt manchmal keine Wahl das man kein Anwalt einschaltet.
Eine Bearbeitungsgebühr wird geschickt ohne die geforderte Zinsen, ein 2. Kredit im selben Kreditinstitut wird einfach keine Stellung zu genommen obwohl beide Kredite erwähnt waren. Das war erste Bank.
Die 2. Bank es muss geschrieben werden die Kotzkasse regt sich überhaupt nicht trotz Aufforderung zur Stellungnahme. Also will mein Geld hätte bei schneller Antwort vllt auf die Zinsen verzichtet, aber nicht so.
Es geht zum Anwalt.