Gegen "geduldete Überziehung" wehren

  • Aus Prinzip (insbesondere wegen der perversen Zinssätze) richte ich seitjeher meine Konten ohne Dispo ein. Nun bin ich aber auf ein Phänomengestoßen, dass sich "geduldete Überziehung" schimpft - das ist ja wie
    ein Dispo, nur mit noch perverseren Zinsen. Wenn man bewusst auf einenDispo verzichtet, dann ist es sowas wie ein ungewollter, noch teurerer Dispo. Hier ermöglicht nämlich die Bank ohne Dispo dennoch die Überziehung bzw. eine über das Dispo (bei mir 0€) hinausgehende Überziehung.
    1. Dürfen Banken das so machen?
    2. Kann ich das meiner Bank verbieten?

  • Kurz und knapp:


    1.Ja
    2.Nein


    Beides ist Bestandteil des von Dir unterschriebenen Girovertrags.


    Ausnahme:Dir wurde die Einräumung eines Dispo verweigert und/oder es wurde ausdrücklich festgelegt,daß das Konto NUR im Haben geführt wird.

  • Also ich wüsste nicht, wo das im Vertrag stehen sollte. Der konkrete Begriff "geduldete Überziehung" steht jedenfalls nicht drin.


    Damit ich das richtig verstehe: Wenn die Bank mir einen Dispo verweigert, dann darf sie keine Überziehung dulden, wenn ich aber selber sage, dass ich keinen Dispo haben will, dann darf sie das machen?


    Wer denkt sich solche Regelungen aus? Warum sollte man wollen, dass ein Konto zu schlechteren Konditionen überzogen werden kann, das ergibt doch gar keinen Sinn?


    Ich wüsste auch nicht, wo ich einsehen kann, wieviel "geduldete Überziehung" auf dem jeweiligen Konto möglich ist.

  • Was ist denn bei letzterem so schwer??


    Wenn ich mein Konto aufrufe,erscheint die Abteilung "Kontoinformation",wo auch die "Überziehungskonditionen "aufgelistet sind.Zusätzlich ist dort zu lesen,daß diese Informationen nur einen Auszug aus den Bedingungen des Konto-/Girovertrags darstellen und weitere Informationen dort zu entnehmen bzw.bei der Bank zu erfragen sind.


    Die Dauer der ununterbrochenen(!!) Inanspruchnahme(bei meiner Bank nicht mehr als 6 Monate) ist ebenfalls vertraglich geregelt.


    Hast Du eine Kreditkarte von Deiner Bank??? Mir hat meine Bank bei Beantragung derselben(da steht auf der Rückseite "Credit")gesagt,daß die Ausgabe(und die Höhe des Verfügungsrahmens) an die Einräumung eines Dispos geknüpft ist.


    Begib Dich doch einfach mal auf die Suche in Deinen Unterlagen,schreib Dir alle Fragen auf,mache einen Termin bei der Bank und sei froh,daß Dir bei Deinem Denken Deine Kundschaft nicht gekündigt wird.

  • Ich habe bei einer Online-Bank einmal die Überziehung für 500 € explizzt einrichten lassen, allerdings später wieder gekündigt.
    Habe ich nun 199 € auf dem Konto und ich will 200 € am Automaten ziehen, dann geht das nicht.


    Da gibt es also keine "geduldete Überziehung".

  • Hallo,


    mir geht es genauso. Auch ich möchte keine geduldete Überziehung in Anspruch nehmen.


    Da dem scheinbar nicht widersprechbar ist, ist es eine vom sonst so regulierungswütigen Gesetzgeber geduldete Abzocke.


    Die DKB macht das auch gerne. Trotz bewusst auf 1.000 Euro beschränkten Dispositionskredites kann ich mein Girokonto auch sechsstellig überziehen.


    Die Bankster hoffen durch Überweisungsfehler der Kunden auf den schnellen Reibach. Auch immer schön das Buchsaldo anzeigen, ohne dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen dies zu ändern.

  • Hm, da geht es wohl um das Grundsätzliche, oder?


    Es zwingt mich keiner, das Konto zu überziehen. Wenn ich das vermeiden will, dann obliegt es mir, entsprechende Schritte zu unternehmen.


    Zudem glaube ich auch nicht, dass ich mich mit der Bank auf Augenhöhe treffe. (Allein wenn ich die Größe von deren Rechtsabteilung mit der meiner vergleiche.) :/

  • @ Referat Janders


    Klar. Man soll schon seine Konten im Blick haben.
    Dafür gibt es sehr günstige Bankprogramme. Es muss ja nicht immer StarMoney sein. ;O)


    Was Deine Rechtsabteilung betrifft, so musst Du Dir bei der Deutschen Bank keine Sorgen machen. Die haben viele andere Baustellen. :D


    Werner