Riester oder BAv?

  • Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und zahle (ungern) in die BAV dort ein. Ist leider im Tarifvertrag so festgelegt. Bei der Einstellung vor ein Paar Jahren, fragte mich die Personalsachbearbeiterin, ob ich Riester oder BAV machen wolle. Ist schon lange her. Jedenfalls hat sich meine persönliche Lebenssituation so verändert, dass ich nun Vater von 5 Kindern bin.


    Frage:
    1. Kann ich im öffentlichen Dienst zwischen Riester oder BAv wählen oder müßte ich die Riester zusätzlich abschließen?
    2. Wieviel beträgt der Zuschuss, bzw wo finde ich ihn auf meiner Meldebescheinigung? Wie nennt sich dieser Punkt auf meinem Lohnzettel? Will einfach wissen, wieviel der Tv-ÖD mir dort dazulegt.
    3. Ich habe gelesen, dass man ein Riesterguthaben ab 3000 € auch zum Erwerb einer Immobilie verwenden, auch wenn es kein Bau-Riester ist. (Möchte mich nicht festnageln lassen auf den Erwerb, aber die Option sichern! Baukindergeld plus Riester wäre ein großer Anreiz!)
    4. Sollte ich zusätzlich zur BAV Riestern, da die Zulagen extrem hoch wären? Oder kommt der Vertrag mich Teuer zu stehen, wenn die Kinder alle außer Haus sind? (Ich bespare schon 2 ETF zur Altervorsorge / Vermögensaufbau)
    5. Kann meine Partnerin ebenfals Riestern und die gleiche Kinderzulage erhalten oder gibt es diese nur für ein Elternteil?


    Vielen Dank

  • Hallo.


    TVÖD heisst ja bAV über die VBL bzw. das örtliche Derivat. Da kommen Sie nicht raus, also können Sie maximal Ihren Umgang mit dem Thema ändern.


    Genaueres können Sie im Internetauftritt der VBL nachlesen. Die aktuelle Satzung und weitere Hinweise finden Sie dort auch.


    Riester wäre zusätzlich. Über die VBL nennt es sich VBL extra. Ginge auch über andere Anbieter. Da hilft nur vergleichen.


    Bei 5 Kinderzulagen bietet es sich schon an, über Riester nachzudenken.
    Allein für die Kinder sind das (abhängig vom Geburtsjahr der Kinder) zwischen 925 und 1500 Euro Kinderzulage im Jahr.


    Die Kinderzulage kann pro Jahr nur einer bekommen. Je nach Einkommen und Förderberechtigung muss man schauen, wie man die Aufteilung sinnig gestalten will.