Pflegezusatzversicherung statt Kinderinvaliditätsversicherung

  • Hallo,


    auf der Suche nach sinnvollen Möglichkeiten zur Absicherung unseres Sohnes (4 Wochen alt) bin ich im Beitrag zu notwendigen bzw. empfohlenen Versicherungen auf die Kinderinvaliditätsversicherung als umfassendere Alternative zur Unfallversicherung gestoßen. Damit konfrontiert meinte jetzt unser Versicherungsberater, dass seiner Meinung nach unsere Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung ein ähnliches Spektrum absichert. Da meine Frau und ich beide privat versichert sind, ist mein Sohn im gleichen Tarif versichert wie meine Frau. Darin enthalten sind neben der Pflegepflichtversicherung zwei Bausteine als Pflegezusatzversicherung. Uns geht es insbesondere darum, einen massiven Unfall oder eben eine massive Krankheit abzusichern. Wir benötigen keinen Versicherungsschutz, der bei einem Beinbruch oder ähnlichem zahlt.
    Im (zum Glück sehr unwahrscheinlichen Fall), dass unser Sohn durch Krankheit oder Unfall langfristige Beeinträchtigungen erleidet, wünschen wir uns neben der Übernahme von Behandlungskosten Zusatzleistungen, die beispielsweise einen Verdienstausfall durch Stundenreduzierung von uns ein Stück weit kompensieren oder langfristig ein kleines Zusatzkapital für unseren Sohn bilden könnten, falls dieser durch die Beeinträchtigung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Dafür ist die Pflegezusatzversicherung natürlich nicht das klassische Produkt. Ich kann den Hinweis unseres Beraters aber insofern nachvollziehen, dass eine Kinderinvaliditätsversicherunhg i.d.R. ab Grad der Behinderung von 50 zahlt und in diesem Bereich dann ja voraussichtlich auch ein Pflegegrad vorliegt und wir somit bereits Leistungen aus den Pflegeversicherungen erhalten.
    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder weitere Tipps? Pauschal ist dies natürlich nicht möglich, aber kann jemand abschätzen, ob ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr tatsächlich mit Pflegegrad 2 oder höher korrespondiert (im Pflegegrad 1 wären die Versicherungsleistungen so gering, dass sie nicht als Absicherung ausreichen).


    Vielen Dank im Voraus
    Matthias